(Jens Nieling) 12.4.2002
Grundsätzlich ist in Larhgo vieles verboten, wovon man annehmen kann, daß es in einem Märchenkönigreich verboten ist. Deshalb gibt es kein Gesetz, das Mord, Raub, Diebstahl usw. ausdrücklich regelt. Im Zweifelsfall entscheidet eben der Richter (oder der Ritter. Oder auch der Mob). Trotzdem haben die Könige Larhgos Gesetze erlassen, die eine gewisse Anständigkeit beschreiben und interessante Spielzüge ermöglichen sollen. Ich selbst finde es eher störend, wenn solche Gesetze durch Winkeladvokaten ausgelegt und zernagt werden, obwohl eigentlich jeder weiß, was gemeint ist. Vielmehr müssen Rollenspielgesetze kurz und knapp sein, damit man sie sich merken kann. Hier einige Beispiele:
Gegen dunkle Kreaturen und Orks muss vorgegangen werden.
Adlige müssen Wappen führen. Bürgerliche können sich Zeichen registrieren lassen. Wappen müssen den heraldischen Regeln entsprechen und vom Herold notiert werden. Einzelheiten regelt der Herold. Wappen und Zeichen werden bei Harbard Ranviksson eingetragen. Solche, die bei ihm nicht verzeichnet und genehmigt sind, sind in Larhgo nicht geschützt. Er verwaltet auch die alten Wappen und kann handgeschriebene Wappenbücher vermitteln.
Alle Grafschaften dürfen Silbermünzen im Wert bis zu einem halben Thaler ausgeben und Kupferlinge schlagen. Ganze Thaler und Goldmünzen herzustellen, ist Vorrecht des Königs. Alle Münzen müssen klar den Wert erkennen lassen. Ab dem Halbthaler aufwärts muß Land, Wappen oder Prägeherr erkennbar sein, da solche Stücke Larhgo im Ausland bekannt machen. Das letzte Wort darüber, ob eine Münze den Gesetzen entspricht oder nicht, hat der Münzmeister Eneas Heeda.
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