CodexHeraldicus

Codex Heraldicus

Wappen und Zeichen der Larhgoten

I Vom Nutzen der Heraldik

II Das Larhgotische Wappenrecht

III Die Wappenkunst

I Vom Nutzen der Heraldik

Nicht nur im Felde lässt das Zeichen Freund und Feind erkennen, auch zu jeder andern Stunde zeigt es Rang und Stand und Herkunft an. So sollt ein jeder von Stand und Rang ein Zeichen führen, ihn zu kennen und auch, um ihm erweisen zu können die Ehre, wie es Recht und Sitte sei.

Freilich sei das Antlitz wohl das beste Zeichen, nicht nur da es meist nicht zwei der gleichen gäbe und auch da es viel mehr noch verrät als das feinste Wappen. Doch nicht jeder kennt des andern Antlitz. So er es nicht kennt, kann er Stand oder Rang des Gegenüber nur schätzen und sich derweil leiten lassen von dessen Kleidung und Betragen.

Könnt jener ihm reichen sein Zeichen und er wüsste von der Wappenkunst, so wüsste er zugleich, wer ihm gegenüber säße, wie er heiße, wer er sei, woher er käme und wem er diene und auch, ob ein wichtiges Amt er inne habe.

Doch all den Nutzen habe die Wappenkunst nur, wenn einige wenige Regeln bei der Anweisung der Wappen beachtet werden.

II Das Larhgotische Wappenrecht

Die allgemeinen Regularien

Jeder Larhgotische Bürger soll fortan das Recht haben, sein eigenes Zeichen, in der Form, wie es ihm beliebet, zu führen, nur sollt es dem Wappenrechte und auch den heraldischen Regularien entsprechen.

Dem König und in ihren Hoheiten, den Grafen, sei es gestattet, solche Zeichen zu vergeben. Alle Zeichen sollen vom Largotischen Herold geprüft und angewiesen werden.

Die Herolde

Der Larhgotische Herold sei der oberste Herold des Reiches, seine Fachkenntnis und seine Vertrauenswürdigkeit seinen über das Maß wichtiger als seine Herkunft. Der Larhgotische Herold werde vom König berufen.

Herolden sei es untersagt, Waffen, gleich, welcher Art, zu tragen. Sie sollen sich im Tappert kleiden und gelten als �Unverletzliche Personen�. Ihr Amts Zeichen sei der Heroldsstab.

Jedwede Änderung, Ergänzung, Erweiterung oder Vereinigung von Zeichen muss mit dem Larhgotischen Herold abgestimmet sein, auch soll jenem das neue Zeichen zugesendet werden, auf dass es in der Wappenrolle neu vermerket werde.

Die Zeichen im Larhgotischen Reich

Es sollt im Larhgotischen Reich folgende Zeichen geben: Die Wappen, welche seien Privileg des Adels. Diese sollen zugleich als Feld und Hoheitszeichen dienen.

Die Gemeinen Zeichen, welche sollen alle Bürgerlichen und Gildenzeichen umfassen. Diese Zeichen stehen als Waren-, Handels- und Standeszeichen zur Verfügung.

Als letztes seinen noch die Siegel, welche auch Schriftwappen genennet seien, aufgeführet.

Die Regularien der Wappen

1. Kein Wappen soll da zwei Mal vergeben sein im Reiche Larhgo.

2. Alle Wappen müssen vom König oder anderen berechtigten Personen vergeben und vom Larhgotischen Herold überprüfet und angewiesen sein.

3. Das Wappen bestehe ausschließlich aus dem Wappenschild, dem Grund und den Figuren. Einem Vollwappen können noch Helm, Helmdecke und �zier sowie sonstiger Schmuck frei zugestellt sein. Diesen Nebenstücke obliegen keine Regeln.

4. Die Zeichen des Larhgotischen Reiches und des Königs seien ohne die ausdrückliche Genehmigung des Königs nicht für die Wappen Anderer anzuweisen. Dies soll nicht für die Larhgotische Sonne gelten, solange sie nicht die einzige Figur im Wappen sei.

5. Amts- oder Ehrenzeichen seien nur von jenen mit solcher Ehre oder in solchem Amt zu führen. Sie sollen dar den Beizeichen zugezählet werden.

6. Die Wappen zweier oder mehrerer gleichrangiger Personen oder Gebiete mit Herrschaftsansprüchen sollen auf die Weise verbunden werden, dass das neue Wappen die Zusammensetzung aus den Vollständigen erhaltenen Einzelwappen sei, welche in dem zumindest geviertelten neuen Wappen zusammengesetzt sind.

7. Das Wappen eines Lehnsmannes setze sich stets aus den Zeichen der rechten Wappenseite des Lehnsherren und seiner eigenen linken Wappenseite zusammen.

8. Die Übertragung von Figuren soll dann verwendet sein, wenn das Wappen ob unveränderlicher Weise, wie durch Heirat, zwei Wappen zu einem verbinden. Nicht aber, wenn Wappen mit Herrschaftsansprüchen verbunden werden.

9. Durch den Farbtausch sollen die Rangfolge bei gleichem Recht dargestellt sein.

10. Die Regularien für Bei-, Ehr- und Amtszeichen sei Aufgrund ihrer Veränderbarkeit nicht im Wappenrecht aufgenommen und werde in den Heraldischen Erlassen des Larhgotischen Heroldes festgelegt

Die Regularien der Gemeinen Zeichen

1. Die Gemeinen Zeichen seien keine Wappen und sollen auch zu keiner Zeit als solch vorgestellet oder verwandt werden. Jene sollen als Waren-, Handels-, und Standeszeichen gelten.

2. Kein Gemeines Zeichen soll da zweimal vergeben sein im Reiche Larhgo. Doch kann ein Gemeines Zeichen von mehreren Bürgern Larhgos verwandt werden.

3. Keines der Gemeinen Zeichen soll eine Tinktur führen. Sie sollen allesamt als Gravur dargestellet sein.

4. Alle Gemeinen Zeichen sollen aus Figuren gleich welcher Art und Form bestehen und von einem Kreis umschlossen seien. Die Anzahl der Figuren, welche in einem Zeichen verwendet werden können, sein nicht fest bestimmet, doch sollten alle Gemeinen Zeichen von einfacher Natur seien.

5. Um die Zeichen der Gilden von den Bürgerlichen unterscheiden zu können, sei ihnen noch ein Wappenschild, welches den Ring umschließe, hinzugefüget.

Die Regularien der Siegel

1. Jedes Siegel, welches vom Larhgotischen Herold, nach Prüfung und Anweisung, in der Wappenrolle eingetragen wurde, sei geschützet. Nur jene können von den Herolden Larhgos bezeuget werden. Diese Siegel sollen stets dem Zeichen des Ausstellers entsprechen oder zumindest ähneln.

2. Alle anderen Siegel, sollten sie nicht vom Larhgotischen Herold geprüfet und angewiesen sein, seien nicht geschützet und werde auch nicht als solche anerkennet.

III Die Wappenkunst

Vom Aufbau der Wappen

Ein Wappen bestehe aus dem Schild und dessen Grund, dies sind Umriss und Grundton. Des Weiteren können hinzukommen die Heroldsbilder, die gemeinen Figuren, die Ehren- oder Amtszeichen und die Beizeichen im Schild sowie Nebenstücke außerhalb des Schildes. Dies können Helm, Helmband und Helmzier, Schmuck sowie Schildhalter oder Wappenzelt sein.

Das Schild ist in seiner Form nicht festgelegt und symbolisiert in erster Linie den Rand des Wappens. Der Grund jedes Wappens sei eine der sieben heraldischen Farben.

Ein Heroldsbild sei eine geometrische Figur, welche sich aus Schnitten oder Trennlinien ergebt. Gemeine Figuren sollt Dinge zeigen in der Art, wie sie sind. Auch Tiere, Fabelwesen und alle andern Dinge der Natur zählen nebst alltäglichen Dingen zu dem gemeine Figuren.

Die Nebenstücke Helm, Helmzier und -decke zeigen die Umsetzung des Wappens als Feldzeichen, Helmband und anderer Schmuck sollen Ehrenzeichen sein, wobei Schildhalter oder Wappenzelt reine Zierstücke sind.

Von den heraldischen Farben - den Tinkturen

Die Tinkturen teilen sich in Farben und Metalle auf. Es soll niemals Farbe auf Farbe oder Metall auf Metall dargestellet sein.

Die heraldischen Farben seien Rot, Blau, Schwarz, Grün sowie Purpur, welches eine Unterart zu Blau darstellet. Dazu kommen die Metalle Gold und Silber welche wohl durch Gelb und Weiß darzustellen seien. Dies seinen die heraldischen Farben, wobei nicht festgelegt sei, um welchen genauen Ton einer Farbe es sich handeln muss, so ist es gleich, ob helles oder dunkles Blau verwendet wird.

Des Weiteren finden zuweilen auch die Farben der Natur Verwendung, zu nennen seien da die Leibfarbe, die Aschfarbe, Braun und Oranie, welche jedoch den heraldischen untergeordnet seien und auch nicht wie jene feste Bedeutungen symbolisieren.

So seien den Tinkturen folgende Bedeutungen zugemessen. Gold, als das edelste Metall, symbolisiert vollkommene Herrschaft, Glückseligkeit, Reichtum und nicht zuletzt Großmut. Silber soll als Zeichen für Reinheit, Unschuld und Tapferkeit gelten. Rot stehe für die Macht über Leben und Tod sowie, zu gleichen Teilen, Krieg zu führen wie auch für die Liebe zur Gerechtigkeit. Blau hingegen stehe für Reichtum, Göttersfurcht, Klugheit und Geselligkeit. Grün beinhalte eine gute Viehzucht, ertragreichen Ackerbau und Fruchtbarkeit wie Glück und solcher Dinge mehr. Schwarz zeigt an Tapferkeit und Klugheit.

Für jenen Fall, daß nicht genügend der Farben oder einfach nicht alle vorhanden wären, bestehe noch die Möglichkeit die einzelnen Tinkturen durch eine Schraffur zu bezeichnen. Um auch an dieser Stelle die Darstellungen einem jedem verständlich zu machen und das kein Wappen in seinen Farben fälschlich beurteilt werde, sei die Schraffur für die heraldischen Farben, bei aufrecht stehendem Schild folgend festgelegt.

Rot: senkrecht
Blau: waagerecht
Grün: diagonal von rechten oberen Wappenseite
Schwarz: senkrecht + waagerecht
Gold: gepunktet
Silber: keine
Purpur: diagonal von linken oberen Wappenseite

Was Links und Rechts sei

Das Schild mit dem Wappen da herauf stelle man sich immer den eigenen Körper bedeckend vor. So muss man das, was für den Betrachtenden links sei, als rechts und das was rechts sei, als links bezeichnen. Man sehe: Rechts und links werden also in umgekehrter Weise verwendet.

Von der Verknüpfung von Wappen

Wie und in welcher Form Wappen zu verbinden seien, obliegt meist den Rechtsregeln, welche dazu dienen, Rangfolgen, Herrschaftsansprüche oder andere Umständen, welche in Wappen wiedergegeben werden müssen, darzustellen.

Doch herfür seien die brauchbaren Weisen wohl sehr begrenzet. Zum Ersten kann eine Vereinigung durch das vollständige Zusammensätzen der Wappen, gleich, ob es sich um zwei oder mehr der verschiedene Wappen handelt, erfolgen. Jenes soll durch Unterteilung des neuen Wappen in gleiche Teile geschehen. Meist teile man das Wappen durch ein Kreuz in Quartiere. Wobei, sollen zwei Wappen vereinigt werden, jedes zweimal erscheinet und dies in den diagonalen Quartieren. Herbei soll das vornehmste im ersten und vierten, also im rechten, oberen und im linken, unteren Quartier erscheine. Sollt das Wappen durch ein diagonales Kreuz geteilet sein, so erscheine das vornehmste Wappen am Fuß und am Haupt des Schildes.

Sollen der Wappen dreie vereinigt werden, so erscheinet das vornehmste wiederum in ersten und vierten Quatier und die beiden andern in zweiten und dritten, also im Gegensatz zum vornehmsten nur einmal.

Sind der Wappen mehr als drei zu vereinen, so erscheinet jedes nur einmal im neuen Wappen, auch lassen sich durch weitere Unterteilungen mehr noch als vier Wappen miteinander vereinen.

Zum Zweiten können die Farben des einen Wappens und die Figuren des anderen miteinander verknüpft werden.

Drittens sei es ferner möglich, bestimmte Heroldsbilder und Figuren aus beiden Wappen zu vereinen oder auch nur von einem ins andere zu übertragen, ohne dass sich jenes groß verändern möge.

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