LexPrima

Lex Prima

Präambel

Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor den Göttern, von dem Willen beseelt, als mächtiges und rechtschaffenes Reich, dem Kampf gegen bösartige Mächte zu dienen, hat das Larhgotische Thing Larhgo diese Grundordnung gegeben.

Das Larhgotische Thing

Das Larhgotische Thing, die Versammlung der Mächtigen Larhgos, sei das höchste Gremium im Reiche. Es soll zumindest jedes Jahr um die Zeit der Sommersonnenwende zusammenkommen und über die Zukunft des Reiches beraten, die Gesetzte verkünden, Recht sprechen und den König des larhgotischen Reiches erwählen. Alle vom Larhgotische Thing als selbständig anerkannte Grafschaften und Vereinigungen, entsenden je einen stimmberechtigten Vertreter ins Larhgotische Thing.

Der König

Der König von Larhgo ist der Herrscher über das gesamte larhgotische Reich. Er widmet seine Kraft dem Wohl Larhgos, wendet Schaden von ihm ab und verteidigt das Recht des larhgotischen Reiches. Der König herrsche allein und sei nur dem Larhgotischen Thing Rechenschaft schuldig.

Gliederung des Reiches

Jede Grafschaft und jede Vereinigung, welche vom Larhgotischen Thing als selbständig anerkannt sind, regieren, organisieren und verwalten sich, als Teil des larhgotischen Reiches, selbst.

Der Thingfriede

Niemand soll am Thingplatz einem anderen ein Leid zufügen, auf daß auch ihm kein Leid zugefügt wird.

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