NoxAGB

Allgemeine Vertragsbedingungen

  1. Der Teilnehmer oder die Teilnehmerin ist sich der Natur der Veranstaltung und der daraus folgenden Risiken bewusst (Nacht- und Geländewanderungen, Kämpfe mit Polsterwaffen, etc.)
  2. Der Teilnehmer oder die Teilnehmerin verpflichtet sich, selbständig die geltenden und vom Veranstalter veröffentlichten und/oder am Veranstaltungsort ausgehängten Sicherheitsbestimmungen zur Kenntnis zu nehmen und als verbindliche Grundlage der Veranstaltung anzuerkennen. Insbesondere unterzieht der Teilnehmer oder die Teilnehmerin seine Waffen und Rüstung einer Überprüfung durch den Veranstalter, verwendet nur genehmigte Waffen und Rüstungen und meldet alle Veränderungen an geprüften Gegenständen dem Veranstalter.
  3. Der Teilnehmer oder die Teilnehmerin verpflichtet sich, sich an die Sicherheitsbestimmungen unbedingt zu halten, und überdies nach Möglichkeit gefährliche Situationen für sich und andere und die Umgebung zu vermeiden.
  4. Den Anweisungen des Veranstalter, seiner Vertreter und seiner Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten.
  5. Teilnehmer oder Teilnehmerinnen, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen, andere Teilnehmer gefährden oder den Anweisungen des Veranstalters in schwerwiegender Art und Weise nicht Folge leisten, können von der Veranstaltung verwiesen werden, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnahmebeitrages hat.
  6. Die Haftung auf Schadensersatz wegen Schäden die nicht an Leben, Körper oder Gesundheit sind, sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter oder sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.
  7. Alle Rechte an Ton-, Film- und Videoaufnahmen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
  8. Alle Rechte an den aufgeführten Handlungen, sowie dem verwendeten Ensemble von Begriffen und Eigennamen, bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
  9. Aufnahmen von Seiten der Teilnehmer sind für private Zwecke zulässig.
  10. Jede öffentliche Aufführung, Übertragung, Ausstellung oder Wiedergabe von Aufzeichnungen, auch nach Bearbeitung, ist nur mit vorherigem schriftlichen Einverständnis des Veranstalters zulässig.
  11. Die Anzahl der Teilnehmer und Teilnehmerinnen ist beschränkt. Der Veranstalter behält sich vor bei Überfüllung der Veranstaltung bereits im Vorfeld der Veranstaltung Teilnehmer oder Teilnehmerinnen ohne Angebe von Gründen gegen Rückerstattung des Teilnahmebeitrages von der Veranstaltung auszuschließen.
  12. Bei Rücktritt des Teilnehmers oder der Teilnehmerin, egal zu welchem Zeitpunkt, ist der Veranstalter zur Rückerstattung des Teilnahmebeitrages nicht verpflichtet.
  13. Bei Rücktritt versucht der Veranstalter den Platz anderweitig zu vergeben. Sollte dies nicht möglich sein, ist eine Rückerstattung des Teilnahmebeitrages bis auf eine Aufwendungspauschale von 10% des Teilnahmebeitrages möglich, soweit dem Veranstalter nicht höhere Aufwendungen entstanden sind.
  14. Teilnahmeplätze sind nicht übertragbar. Sollte ein Teilnehmer oder eine Teilnehmerin verhindert sein, so ist es nicht ohne weiteres möglich, dass eine andere Person an seiner Stelle an der Veranstaltung teilnimmt. Eine solche Regelung bedarf aufgrund der besonderen Natur der Veranstaltung der Zustimmung des Veranstalters.
  15. Der Teilnahmebeitrag wird mit der Anmeldung fällig. Erfolgt die Zahlung des Teilnahmebeitrages nicht bis spätestens eine Woche vor der Veranstaltung, so gilt für den Teilnehmer der Teilnahmebeitrag für Anmeldungen am Veranstaltungstage.
  16. Es besteht kein Anspruch auf eine nach Geschlechtern getrennte Unterbringung.

     nox somnia e.V.
     Vereinsregisternummer: 15179, Amtsgericht Hamburg
     Homepage: http://www.nox-somnia.de
     Email: Monika.Hahn@nox-somnia.de