Bekanntmachungen

Hier soll ein Raum sein, für mehr oder weniger offizielle Bekanntmachungen im Spiel. – TilmannHolst

Bekanntmachung der Krone

Am Tage des Sonnenfests, an der Stätte, die genannt wird Zweiwasser Heide, ward ein Beschluss gefasst durch die ehrwürdige Versammlung des Kronrates: So höret, edle Reichsritter, die Aufforderung sei an jeden von euch ergangen, sich binnen einem Jahr und einem Tag vor der Krone einzufinden. Wer dieses Gebot nicht befolgt, der sei abgesetzt von seinem Wirken und Amt.

Gegeben zum Sonnenfest 31 n. Y. im 8. Jahr Cassildas, Cassilda Ehrenholz, Königin von Larhgo, Gräfin zu Hammerburg

Bekanntmachung der Krone

An der Stätten des Sonnenfestes in Oerhus tagte der Kronrat, um über die Zukunft der im Chaos versinkenden Grafschaft Nordmark zu entscheiden. Seit dem Tode des Grafen Ares Osthofen im letzten Jahr herrschen Gewalt, Willkür und Unrecht in weiten Teilen dieser Grafschaft. Das Volk leidet unter der Knute unterschiedlichster Gruppierungen, die Ihre Macht mit Gewalt zu mehren versuchen. Flüchtlinge aus der Nordmark suchen Schutz in allen Grafschaften Larhgos und berichten von unhaltbaren Zuständen. Die Bemühungen des Reichtsritters Hathagat von Rodeheim, das Land zu einen und zu befrieden waren leider vergebens. Daher hat die Krone unter Konsultation des Kronrates beschlossen, die Nordmark in Protektorate aufzuteilen und durch die Grafschaften Larhgos befrieden und verwalten zu lassen. Daher ergehen folgende Weisungen der Krone:

Gegeben im Sommer 24 n. Y. im 2. Jahr Cassildas, Cassilda Ehrenholz, König von Larhgo, Gräfin zu Hammerburg

Bekanntmachung der Kaufmannsfamilie Hander

Mit großer Freude verkuendet das Haus Hander die feyerliche Eroeffnung der Nordostpassage zwischen Hammerburg – Jesland – Anghenlande. Mit dieser neuen Handelsroute wuenschen wir uns eyne langfristige Grantie des Handels, des Friedens und der Gewaltlosigkeyt, aber hoffen auch auf eyne Begegnung, auf Verstaendnis und Wertschaetzung fremder Kulturen. Die angefahrenen Positionen werden ein Ankerplatz auf Jesland, der Hafen in Vestemuend (Anghenlande, unter gueldenhainer Flagge) und Vishavn (Anghenlande, freye Stadt) seyn. Mehr noch erfreut es uns dem larhgotischen Volk mitzuteylen, dass auf dieser Route Reysende eyne Ueberfahrt im Kontor zu Hammerbrug buchen koennen. Die reynen Reysekosten belaufen sich jeweyls fuer eyne Person fuer eyne Fahrt.

Haengematte im Laderaum: 8 Thaler

Eynzelnes Bett in einer Mehrbettkabine: 15 Thaler

Jede Essensration kostet weytere 2 Kupfer pro Seetag.

Wer Waren, Zustellungen oder andere Dinge ueber die Nordostpassage mit unseren Schiffen schicken moechte, melde sich bitte ebenso im Kontor zu Hammerburg. In den Wintermonaten ist die Nordostpassage geschlossen.

Verfasst im Namen des ehrenwerten Bragon Hander, Mitglied des Hanserates derFamilie Hander und fuer die Grafschaft Nordmark, Vogt der Vogtey Eberkopf

Bekanntmachung des Hammerburger Grafen

Hiermit ernennen wir Edeltraut zur Leuin der Löwinnengarde Hammerburgs. Fortan soll Sie die Geschicke der Löwinnengarde lenken, allen Löwinnen ein Vorbild sein und für den Grafen von Hammerburg sprechen.

Gegeben im Winter 24 n. Y. im 1. Jahr Cassildas Klaas Radebrecht, Graf zu Hammerburg

Bekanntmachung des Hammerburger Grafen

Die unklaren Herrschaftsverhältnisse in der Nordmark, die nicht mehr garantierten Handels-, Stapel- und Marktvergaberechte der Grafschaft Hammerburg in der Nordmark sowie die Nichterfüllung des Schutzversprechens der Nordmark Hammerburgs zu Land zwingen uns den Hammermärker Vertrag als nichtig zu erklären. Der Hammerburger Teil der Hammermarkwird fortan wieder Teil der Grafschaft Hammerburg sein. Dies beinhaltet insbesondere die Lehen des Hammerburgischen Teils des Dreiländerecks, das Lehen Lüttchenweiler, sowie die Vogtei Eberkopf. Diese Lehen werden neu Vergeben, um die Sicherstellung der Ordnung zu gewährleisten.

Angesichts seiner Verdienste zur Sicherung Hammerburger Ländereien und Sicherstellung der allgemeinen Ordnung im Dreiländereck wird Bragon Hander die Vogtei Eberkopf zugesprochen. Das Söldnerheer des Bragon Hander wird aufgelöst und in die neu entstehende Hammerburger Wacht eingegliedert. Ebenfalls wird Bragon Hander bis zur Klärung der Nordmärker Verhältnisse den Sitz der Nordmark im Hanserat zugesprochen. Um die Handelstätigkeiten der Nordmark aufrecht halten zu können, wird die Grafschaft Hammerburg für die Zeit von einem Jahr dem Vogt Bragon Hander 2 Koggen zur Verfügung stellen.

Des weiteren wird die Hammerburger Wacht neu gegründet, insbesondere um die unsichere Grenze zur Nordmark zu schützen. Jegliche Übergriffe von Nordmärker Söldner oder anderer Gruppierungen auf Hammerburger Ländereien und Bürger wird fortan entschieden mit Waffengewalt begegnet.

Zur Kompensation der entstandenen Kosten dieser Entwicklungen werden alle Waren und Besitzungen der Nordmark in Hammerburg, inbesondere der Kontore, beschlagnahmt und dem neuen Vogt vom Eberkopf Bragon Hander treuhändisch überantwortet.

In Abstimmung mit der Krone wird sich Hammerburg an allen Unternehmungen zur Befriedung der Nordmark beteiligen.

Gegeben im Winter 2 n. Y. im 1. Jahr Cassildas Klaas Radebrecht, Graf zu Hammerburg

Bekanntmachung der Getreuen um König Langoras ut Hilgenloh

König Langoras ut Hilgenloh ist vor etwa drei Wochen aufgebrochen zu einer Reise ins Grenzland, um seine Ehefrau Ayla ut Hilgenloh, die dort in seinem Auftrag ein kleines Lehen unter larhgotischer Herrschaft betreut, zu besuchen. Dies ist jedoch nun schon wieder zwei Wochen her und niemand hat bisher etwas von ihm und seinen Gefährten gehört oder gesehen. Ausgesandte Boten und ein Suchtrupp, waren bisher ergebnislos. Wir bitten um Mithilfe und sind für jeden Hinweis auf den Verbleib des Königs sowie seiner Begleiter dankbar. Sicher scheint in der momentanen Lage nur zu sein, dass der König und seine Begleiter ihr eigentliches Ziel nicht erreicht haben.

In großer Sorge, die Getreuen um König Langoras ut Hilgenloh

Gezeichnet Leomar Mundschenk des Königs, Mitglied des Hofstaates

Bekanntmachung der Gräfin Gaea von Oerhus und Graf Riethgar von Averbergen

Gräfin Gaea von Oerhus und Graf Riethgar von Averbergen laden ein zur vierten Lahrgotischen Turney im Jahre 23 nach York. Stattfinden soll diese in den Tagen vor dem Fest der aufgehenden Sonne in der Gemarkung Ganderthal in Averbergen. Teilnehmen kann ein jeder Larhgot, welcher sich vor Ort meldet.

Edle Kämpfer sowie auserwählte Kämpen werden im Zweikampf streiten und von den anwesenden hohen Damen bewertet werden. Das gemeine Volk wird sich im Stockkampf messen. Des Weiteren wird es einen Wettbewerb im Bogenschießen geben. Kluge Köpfe werden sich im Spiel Gute Viere messen. Unter der Schirmherrschaft von Hohepriesterin Nele wird ein Wettbewerb zu Ehren Alinas stattfinden. Gesucht sind künstlerische Beiträge, welche die Gaben Alinas, wie Nahrung und Herdfeuer, Familie, Natur, Heilung und die Liebe, preisen. Dabei kann es sich um Gesang, einen Vortrag, die Rezitation eines Gedichtes oder auch die Präsentation eines Kunstwerkes handeln.

Bekanntmachung der Krone

Die Reichsritterschaft Larhgos wird in den nächsten Monaten auf Befehl des Königspaares die Verteidigungsanlagen der Larhgotischen Küsten sichten und Truppenübungen in allen küstennahen Grafschaften durchführen. Die Grafen werden die Reichsritterschaft in allen Belangen unterstützen.

Bekanntmachung der Krone

Ihre Majestäten Mina und Langoras geben bekannt: Das Reich Larhgo hat keinerlei Interesse an dem Eiland Angermannland und wird auch in Zukunft nicht bestrebt sein dieses in das Reich aufzunehmen.

Es siedelt kein larhgotisches Volk auf Angermannland, lediglich die nördliche Insel Jesland steht unter larhgotischer Herrschaft.

Bekanntmachungen aus Jesland

Bedrohliche Lage im Nordmeer: Güldenhain wünscht Krieg

Güldenhainer sammeln ihre Mannen auf Anghenlande und rüsten zum Krieg. Die Lage scheint ernst. Von dem ausgesandten Boten Reichsritter Hathagat fehlt jede Spur. Es hat uns bisher keine Nachricht ereilt, dass er das Königreich Larhgo und unseren König Langoras erreicht hat. Wir hoffen, dass ihm nichts zugestoßen ist und sich seine Ankunft nur verspäten wird. Daher und auf die Gefahr einen weiteren einzelnen Boten zu schicken, der abgefangen werden könnte von Güldenhainer Schiffen, sehen wir uns gezwungen, die Informationen öffentlich bekannt zu geben. Damit ist sichergestellt, dass die Informationen ganz Larhgo erreichen werden. Nachfolgend die Begebenheiten, die sich aus einer freundlichen Anfrage zu Handelsbeziehungen mit Güldenhain ergeben haben.

An den König von Larhgo,

zu Händen des Reichsritter Hathagat

Werter König Langoras,

auf Euer Geheiß schrieb ich dem Admiral von Walden aus Güldenhain, bezüglich der Anbahnung von Handelsbeziehungen zwischen Jesland und Güldenhain. Seine Reaktion darf man getrost als feindlich bezeichnen. Die nördlichen Anghermannen waren sehr aufgebracht, so wurde uns berichtet. Sie haben noch am selben Tag eine Antwort an den Admiral von Walden verfasst. Unsere Schamanen konnten sie nicht besänftigen. Nachstehend die Briefe im direkten Zitat. Ich bitte um Euren Rat und Eure Weisheit, wie von larhgotischer Seite hier weiter verfahren werden soll.

Brief von Gerlinde Greiner, Verwalterin von Jesland an Admiral von Walden, zu Güldenhain

„Admiral Onno hat mit mir auf Geheiß des larhgotischen Königs bezüglich des weiteren Vorgehens mit Jesland gesprochen. Ich möchte Euch mitteilen, dass Jesland Handelskontakte mit Güldenhain wünscht, um Fisch und Tran gegen Brotgetreide, Holzfässer sowie Tuch und Netzgarn zu tauschen. Ferner ist Larhgo bestrebt, dass Jesland der Hanse beitritt. Wir würden uns daher freuen, wenn wir in absehbarer Zeit ein Kontor in Seeburg errichten könnten. Über Eure Hilfe bei der Suche nach einem passenden Packhaus wäre ich daher äußerst dankbar. Als Zeichen unseres Wohlwollens und Dankes übersende ich Euch anbei einen seltenen und kostbaren Narwalzahn.“

Antwort des Admiral von Walden, zu Güldenhain an Gerlinde Greiner, Verwalterin von Jesland

“Besetzerin von Anghenlande,

mein ehrbarer König Ludevig von Güldenhain sowie auch unsere Admiralsstände halten euch für die Anführerin aller Schwarzen Nordleute. Nach allem was wir wissen, befehlt ihr auch die sich unrechtmäßig auf Anghenlande befindlichen Truppen, welche mit schwarzer Magie einen tödlichen Eiswall hervorbrachten, den wir als eindeutige Bedrohung der Krone zu deuten wissen. Wenn ihr unser Heer angreift, dann attackiert ihr König Ludevig in Person! Eure Umtriebe haben wir auch auf einem weiteren Krongut Güldenhains, den Eiswindinseln, vorgefunden. Eure Männer, haben sich auch dort … befunden und daher die Todesstrafe empfangen. Sie wurden allesamt mit eurem Narwalzahn gepfählt. Das gleiche Schicksal werden auch jene Besatzungstruppen erfahren, die sich uns auf Anghenlande entgegenstellen. Wir erwarten, dass ihr eure Mannen noch vor dem Herbst auf das Jesland zurückziehet. Und unser ehrbarer König Ludevig erwartet eine rechtmäßige Kriegserklärung von eurer Seite. Bis der Besitzstand auf Anghenlande nicht gemäß geltender Rechtslage geklärt ist, werden wir nicht über Handelsniederlassungen oder ähnliches reden. Wir werden nicht eure unbotmäßige und okkupierte Herrschaft über den Nordens Anghenlande erdulden. In Erwarten einer ordentlichen Erklärung über den Kriegszustand.

Antwort des Ältesten Schamanen der nördlichen Stämme auf Anghenlande

An den Schiffshäuptling von Walden,

Gerlinde ist einzig als Vermittlerin des larhgotischen Häuptlings auf Jesland tätig, welcher sich durch seinen Sieg über den falschen Häuptling Rutger Eisenstab als ehrbarer Kämpfer ausgezeichnet hat. Auch wenn seine außerordentlich heldenhafte Tat uns Anghermannen bereits zu Ohren gekommen ist, so erstreckt sich sein Wirkungsbereich nicht auf Anghenlande. Die Stämme des kalten Wassers der Anghermannen stehen ein jeder für sich allein. Weder Gerlinde noch der larhgotische Häuptling sind vom eisigen Blute. Ihre Stimmen können nicht für die Stämme sprechen.

Wir entnehmen Euren Worten die Zustimmung, dass die Stämme vor Euch auf den Anghenlanden lebten und herrschten. Wir hören, dass Ihr die Kriegskraft der Stämme anerkennt und mit uns als Nation reden wollt. Wir sind uns nicht sicher wie eine Mauer, zum Schutze unserer Lande, eine Attacke auf Euch darstellen kann. Falls Ihr herausfindet, wie man mit Mauern angreift, so lasst es mich wissen. Vielleicht zeigt Ihr mir dies ja mit der Eisenfeste, die Ihr mit der Hilfe der Magie der Stämme des Feuers wieder neu errichten lasst. Scheinbar Eure Verbündeten. Deren Magie aus der gleichen Quelle kommt, wie die unsere. Eure Mittel der Magie scheinen sich daher von den unseren nicht zu unterscheiden. In unseren Augen haftet Ihnen nicht Schwarzes an. Behauptet Ihr selbst Schwarzmagier zu sein, so wollen wir Euch dies nicht absprechen.

Da Ihr Kriegsgefangene foltert und mit Hilfe von übergebenen Geschenken bestialisch ermordet, wissen wir, dass Ihr weder Ehre noch Anstand besitzt. Wir sind sicher, Ihr habt Euch an dem Blutritual berauscht. Das Hinrichten von wehrlosen Kriegsgefangenen ist in unseren Augen die erbärmlichste aller Untaten, da es den Opfern den Zugang in die Reihen der Ahnen verwehrt. Euer Anspruch auf Länder in denen unangenehmerweise Leute lebten, bevor Euer König geboren ward, ist lachhaft. Eure Form der Herrschaft habt Ihr auf den Eiswindinseln gezeigt. Die dort in Frieden lebenden Fischer und Bauern wurden von Euch erschlagen oder in die Sklaverei verkauft. Ihr seid ohne Ehre und niemand von uns wird gegen Sklavenhändler Krieg führen.

Vegur, Ältester der Schamanen, Hüter des eisigen Feuers und Stimme der Ahnen

Gerlinde Greiner, Verwalterin von Jesland


Im Namen Ihrer königlichen Majestät von Larhgo und gräflichen Hoheit von Frosthier Mina Caspai sey aller Welt kundgetan:

Der Soldat und Held des Eisbanners Harald, Sohn Johanns, tapfer im Kampfe und stets treu im Dienste, sey von nun an Feldwebel des Frosthierer Eisbanners und damit Heerführer der Frosthierer Armee. Gegeben im letzen Monat des Jahres 19 nach York.

Einberufung einer Reichsritterversammlung

Alle Reichsritter seien hiermit eingeladen, an einer Tafelrunde in der zweiten Nacht vor dem Yorkfeuer teilzunehmen. Es gilt, die Lage des Reiches zu besprechen. Wenn moeglich, findet die Versammlung im Tempel beim Yorkfeuerplatz statt.

Hafennachrichten der Admiralitæt

Am Crontag, dem zweiten des Wonnemondes im zweiten Jahr des Koenigspaares Mina und Langoras wird die Versorgungsflotte zum Schutzgebiet Jesland auslaufen. Die koeniglich larhgotische Flotte wird unter der Fuehrung des Admirals die Handelsschiffe begleiten und beschuetzen. Schnelle Handelsfahrer mit Kurs zur Insel der Winde, die sich der Reise anschliessen wollen, moegen sich zum Kippen der Morgenflut bereit halten auszulaufen.


Reformen von Nordmark und Hammerburg

Es tuen kund und zu wissen Graf Ares Osthoven von der Nordmark und Klaas Radebrecht, Graf von Hammerburg

PRIMO ABTRETUNG HAMMERBURGISCHEN LANDES UND NORDMAERKISCHEN HANDELS

Die Grafschaft Hammerburg tut hiermit kund und zu wissen, dass sie mit dem beginnenden Jahr 19 des guten König Yorks, dem Jahr 1 König Langoras ut Hilgelohs und Königin Mina Caspais, alle Ansprüche auf Ländereien außerhalb der Stadt Hammerburg an die Grafschaft Nordmark abtritt. Im Einzelnen betrifft dies die Ländereien im Hammerburgischen Teil des Dreiländerecks, das Lehen Lüttchenweiler, sowie die Vogtei Eberkopf. Alle Bürger Hammerburgs, die sich auf diesen Gebieten befinden und der Grafschaft Hammerburg steuerpflichtig sind, bleiben bis zu Ihrem Tod Bürger der Stadt. Sie entrichten Ihre Steuern an die Nordmark, stehen aber unter Hammerburgschem Recht. Wer aber geboren wird nach dem Frühlingsopfer zu Beginn des neuen Jahres in den abgetretenen Gebieten, ist Bürger der Nordmark und den Machthabern der Nordmark unterworfen. Es verpflichtet sich im Gegenzug das Freie Fürstentum Nordmark aufzugeben die staatliche Verfügungsgewalt über den Handel in der Nordmark. Die Institutio des Nordmärkischen Handelsbundes sei fortan Teil der Hammerburger Hanse. Die Grafschaft Hammerburg erhalte Handels-, Stapel- und Marktvergaberecht in allen Ländern der Grafschaft Nordmark. Die diesbezüglichen Vorrechte des Nordmärkischen Handelsbundes und seines Großmeisters Daltar von Wertlingen seien hiermit aufgehoben. Diese Rechte schließen nicht mit ein den Handel mit besonderen Waren, als da seien das Elbenholz des Telumendilwaldes, der Handel mit unverarbeitetem Silber innerhalb der Nordmark, sowie der Handel mit den Zwergen der verborgenen Stadt. Jene Waren unterstehen allein der Verfügungsgewalt der nordmärkischen Kanzlei zu Norderheim. Desweiteren verbleiben Zoll und Steuerrecht in der Verfügungsgewalt der nordmärker Kanzlei. Diese Verfügung trete mit Jahresfrist zum nächsten Yorkfeuer in Kraft.

Sekundo Grafschaft und Freie Reichsstadt

Die Grafschaft Normark erkennt an als seinen König Langoras ut Hilgeloh von Larhgo und Nordort, dessen Mitregentin Mina Caspai von Frosthier, sowie Lorjak Köhler vom Telumendil. Die Grafschaft Nordmark ist mit dem beginnenden Jahr wieder Teil des Reichsverbund Larhgo mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten. Die Grafschaft Nordmark erkennt an die Stadt Hammerburg mit Ihren Gemarkungen in unmittelbarer Nähe der Stadtmauern, Besitzungen in Übersee, sowie einem zwei Meilen breiten Streifen Wassers bis hin zur offenen See, als Freie Stadt Hammerburg im Reichsverbund Larhgos. Die Stadt Hammerburg verbleibt als Grafschaft des Reiches mit allen Rechten und Pflichten. Damit verbunden seien Fischrechte vor der Küste, Nutzung von Strand und Watt, Besitzrechte an Strandgut und derlei natürlichen Waren, die dem Meer entnommen werden vor der Küste Hammerburgs, sowie ein 15 Meilen umfassender Gürtel um die Stadt der die Stadt umgebe und zur Versorgung der Stadt, der Ausrichtung von Turnieren und der Bebauung im Sinne der Grafschaft Hammerburg diene.

Terzo Die Hammeriten

Es sei fortan den Bruedern vom Orden der Hammeriten gestattet, zu predigen und zu verbreiten ihre Lehren in den oestlichen Lehen der Nordmark. Dies sei ihnen aufgrund alter Bräuche und des hier verbreiteten Glaubens des einfachen Volkes gegeben. In der gesamten Grafschaft Nordmark seien fortan die Kulte der vier guten Goetter, jener der Erbauer und der Dienst am Gehörnten gleichwertig nebeneinander anerkannt. Es sei das Lehen Lütchenweiler fortan Lehen des Hammeritenklosters zu Lütchenweiler. Als Lehnsherr gelte der Abt des Klosters, die Bewohner des Lehens ihm und seinen Brüdern untertan. Als ordentlicher Lehnsherr seien zu entrichten Steuern nach Nordmärker Brauch und Gesetzt. Diese Steuern seien verringert um den sechzigsten Teil der Nordmaerker Praegesteuer an Reich und Koenig. Dies sei der sechste Teil des Kirchenzehnts. Mit diesen einbahaltenen Geldern seien der Abt und seine Brueder Gutes zu tun angehalten für die Bauern und Dorfbewohner der Lehen Lütchenweiler, Eberkopf und Dreilaendereck, die dem Kult der Erbauer froenen.

Quarto Heeresunion

Binnen Jahresfrist seien zu verbinden und zu verquicken die Heere von Hammerburg und Nordmark. Zu diesem Zwecke überantwortet die Grafschaft und Freie Reichsstadt Hammerburg sämtliche Heere, Garden und Wehren zu Land der Grafschaft Nordmark. Ausgenommen seien hiervon lediglich die Löwinnengarde als Leibgarde des Grafen von Hammerburg, sowie die Stadtwache Hammerburgs. Es obliegt fortan der Grafschaft und Freien Reichsstadt Hammerburg, die Ostküste der Nordmark zur See zu verteidigen. Im Gegenzug sei der Schutz Hammerburgs zu Land durch die Heere der Nordmark zu gewähren. Ausserhalb der Laendereien von Nordmark und Hammerburg erhalte fortan der jeweils höchste Diensthabende den Oberbefehl ueber die Truppen beider Grafschaften. Die Rangfolge sei zu diesem Zwecke Graf, Hauptmann und Ritter. Es sei der Nordmärkische Rang des Marschalls dem Hauptmann gelichgestellt, der Baron dem Ritter über, der Freiherr ihm untergeordnet. Bei gleichem Rang vor Ort werde sich gütlich und nach Erfahrung und Leumund der Befehlshaber geeinigt.

So gegeben im Jahre 19 unseres Reichsgründers York, im ersten Jahr König Langoras und Königin Minas.

Ares Osthoven von Nebelfeste und Nordmark Prinz von Wolfenstein in den Grenzlanden, Graf der Nordmark

Klaas Radebrecht von Hammerburg Graf von Hammerburg


Bekanntmachung der Kanzlei von Hammerburg

Der ehrbare Magister Burmund wird für seine tapferen und selbstlosen Taten zur Befreiung des Jungbruders Rudorn Steinhager zum Held Hammerburgs ernannt. Ihm wird der Kunibert Lüttchensee Orden für ausserordentliche Pflichterfüllung verliehen.

Kanzler Unfried Grotmann


Bekanntmachung des ausserordentlichen Hansetages

Zum 7. Wolfsmond im Jahre 18 nach York wurde vom Hansetag folgender Beschluss gefasst: Die vom Königspaar Larhgos geforderten Handelsblockade gegen die Nordmark zur See und zu Land wurde vom Hansetag als probates politisches Mittel gegen die Nordmark anerkannt. Der Hansetag befürwortet die Rückkehr der Nordmark in das larhgotische Reich. Jedoch stellt der Hansetag fest, dass eine Handelsblockade der Nordmark nur dann sinnhaft ist, wenn alle direkt an die Nordmark angrenzenden Grafschaften Larhgos, also Frosthier, Hammerburg, Oerhus, Ludwigstein und Gerland sowie die Grenzlande ebenfalls eine Handelsblockade durchsetzen. Der Hansetag stellt fest, dass dies noch nicht geschehen ist und noch nicht durch entsprechende Bekanntmachungen kundgetan wurde. Daher vertagt der Hansetag seine Entscheidung zur geforderten Handelsblockade gegen die Nordmark zur See und zu Land bis zu dem Zeitpunkt wo dies geschehen ist. Die Hanse wird somit weiterhin Handel mit der Nordmark treiben.

Ratsherrin Cordelia Kyrill, Elderfrau des Hansebundes


Einberufung eines ausserordentlichen Hansetages

Auf Antrag des Grafen zu Hammerburg wird zum 7. Wolfsmond im Jahre 18 nach York ein ausserordentlicher Hansetag einberufen zur Abstimmung über eine vom Königspaar Larhgos geforderten Handelsblockade gegen die Nordmark zur See und zu Land. Es seien geladen alle Ratsherren der Hansestädte Hammerburg, Bryggolm und Seeburg, die Ratsherren die da sprechen für die größten Handelshäuser der Königreiche Larhgo und Güldenhain sowie die Abgesandten der Kontorsführenden Grafschaften Frosthier, Averbergen, Reichenstein und Nordmark.

Ratsherrin Cordelia Kyrill, Elderfrau des Hansebundes


Proklamation des Grafen von Averbergen

Nach dem Tod des Grafen Derfel von Averbergen ist der averbergener Hofrat zusammen gekommen und hat den bisherigen Gardist Rietgar zum neuen Grafen von Averbergen erkoren.

Die erste Amtshandlung des Grafen Rietgar ist, Gardist Conrad, den Helden von Jesland, zum Mitglied des Hofrates zu ernennen.

Die zweite Amtshandlung ist die Aufhebung aller Erlasse, die in Zusammenhang mit den Hammeriten stehen. Mehrere Averbergener waren Zeugen, wie der verstorbene Graf Derfel gemeinsam mit dem verstorbenen Hammeriten Thimorn Kristallbrunner vom Torwächter des Totenreiches an die Tafel der Götter geleitet worden ist. Dies ist der unumstößliche Beweis dafür, dass die Larhgoten und die Hammeriten dieselben Götter verehren.

Ferner schließt sich die Grafschaft Averbergen den Protesten der Grafschaft Hammerburg an: Averbergens Historie verbietet es jedem Averbergener zuzulassen, daß die Gesetze der Kür missachtet oder lediglich pervertiert befolgt werden. Zudem waren und sind alle Grafen Averbergens froh über den Umstand, ein göttergläubiges Volk zu regieren, welches die Worte der Priesterschaft ehrt und achtet. Jedem ehrbaren Averbergener ist es ein Gräul, dass im Lande Larhgo die offen ausgesprochenen Worte des Konzils missachtet werden. Das Konzil fordert eine Kür und Averbergen schließt sich dieser Forderung an.

Graf Rietgar von Averbergen bittet daher die Grafen aller sich Larhgo im weitesten Sinne zugehörig fühlenden Grafschaften, alle weiteren wichtigen Gemeinschaften Larhgos sowie alle Mitglieder des Konzils, sich zum kommenden Yorkfeuer zu einem Reichstreffen zu versammeln, welches in einer vom Konzil durchgeführten Kür münden soll.

Solange dies nicht geschehen ist, wird sich Averbergen an keinerlei Unternehmungen gegen andere larhgotische Grafschaften beteiligen.

Graf Rietgar von Averbergen


Hafennachrichten der Admiralitaet

Im Namen des Koenigspaares wurde heute zur Abendwache das Nordmarker Kontor in Hammerburg durch eine Abteilung Pikeniere der Flotte geschlossen und versiegelt. Alle darin befindlichen Gueter des Nordmarker Handelsrates gelten als von der Krone beschlagnahmt. Verderbliche Vorraete wurden gewogen und mit einer Schute in das Packhaus der Flotte umgeladen. Das fast fertig gestellte Schiff des Nordmarker Handelsrates auf dem Helgen der Werft wird ebenfalls im Namen des Koenigspaares beschlagnahmt und mit seiner Fertigstellung im Fruehjahr als neues Admiralsschiff in Dienst gestellt. Alle Nordmarker Arbeiter auf der Werft wurden entlassen.


Bekanntmachung des Königspaares

Werte Reichsritterschaft ! Werte Gräfin ,werter Graf ! Seit dem letzten Yorkfeuer ,regiert nun das Königspaar Mina Caspai und Langoras ut Hilgenloh zu gleichen Teilen unsere schöne Heimat Larhgo. Diese Botschaft richten wir an die Reichsritterschaft und alle Grafschaften ,außer der Nordmark. Auf dem erfolgreichen Grenzland Feldzug haben wir einen letzten Versuch unternommen die Herrschenden im Gebiet der Nordmark zu einem friedlichen Wege zu führen sich dem Reiche Larhgo wieder auszuschließen. Entsandten wir doch die Schwester Hannah Osthoven zu ihrem Bruder dem vormaligen Grafen Jossef Helsson Osthoven. Bisher erhielten wir keine Botschaft um den Ausgang der Unterredung. Vormals taten wir ja bereits kund das wir dem Wege des hochgeachteten und nun vor kurzem Verstorbenen Königs Rhavin nicht folgen wollen und abwarten wollen bis die Nordmark sich zurück findet ins Reiche Larhgo. Auch König Lorjak seinerseits tat wenig um dies geschehen zu lassen. Die Nordmark gar selbst sieht Lorjak Köhler immer noch als ihren rechtmäßigen König an. Doch entschieden die Mächtigen dort über das Volke der Elben, welches , wie uns allen bekannt ist, in der uns bekannten Nordmark lebt und nun nicht mehr Teil sein soll des Reiches Larhgo dasselbe trifft für das Volk der Zwerge zu welches auch dort Ansiedlungen unterhält.

Nun sey genug Zeit vergangen um weiterhin tatenlos zu schauen, es ist Zeit zu handeln. Die Flotte erhält Befehl den Hafen der Nordmark so einzuschließen das ihnen jedweder Handel misslingt. Die Nachbargrafschaften seien hiermit aufgefordert ihre Grenzen zur Nordmark mit allen Übergängen zu schließen und jedweden Handel abzubrechen.

Wir erwarten nach Erhalt dieser Botschaft eine Rückantwort der Reichsritterschaft, der Admiralität und aus jeder Grafschaft. Grafschaften die nicht zu den Nachbar Grafschaften der Nordmark zählen mögen ihrerseits Botschaften verfassen wie sie gedenken die Nachbargrafschaften zu unterstützen. Es liegt uns fern larhgotisches Blut vergießen zu wollen, doch wir werden nicht zusehen wie eine Grafschaft sich vom Reiche löst und sein Volk mit Steuern bis aufs Blut auspresst um sich Befestigungsanlagen gegen die Nachbargrafschaften zu errichten.

Einig für Larhgo!

Königin Mina Caspai von Frosthier zu Larhgo & König Langoras ut Hilgenloh zu Ludwigstein zu Larhgo

Hafennachrichten der Admiralitaet

Unter der Fuehrung seiner Majestaet Koenig Langoras und beider Admirale laeuft die Larhgotische Flotte in diesen Tagen in Richtung Anghenlande aus. Ziel der Reise sind die Hansestaedte Vishafen und Gueldenhain. Man wird zunaechst die Insel der Winde passieren. Alle Seeleute haben sich am naechsten Crontag bei ihren Schiffen weitgehend nuechtern einzufinden.

Bekanntmachung der Hammerburger Grafen

Wir nehmen das Angebot der Gräfin Mina von Frosthier zu Larhgo zur Begleichung der Schuldforderung an. Die ausstehende Schuld von 750 Thalern wurde durch die Überstellung eines Eisseglers, 26 Fass Frosthierer Bier und einem Handgeld zu 20 Thalern beglichen. Fortan sey auch das Steuer-, Zoll- und Abgabenrecht Hammerburgs in den Frosthierer Gemarkungen des Dreiländerecks erloschen. Möge dieser ehrbare Handel die Kluft zwischen den Grafschaften Frosthier und Hammerburg schliessen.

Klaas Radebrecht und Cassila Ehrenholz, Grafen zu Hammerburg


                                Grußwort Seiner Gnaden Derfel von Drachenfuß an die Expedition

Werte Expeditionsteilnehmer!

Es freut mich, daß sich so viele Wagemutige hier zusammengefunden haben. Die Gefilde südlich von Averbergen sind zum großen Teil nicht erforscht. Es mag sein, daß sich dort fruchtbare Böden befinden, Schätze wie Eisen und Kohle. Oder aber auch Hinterlassenschaften alter Völker. Es mag auch sein, daß Gelegenheiten zum Handeln erschlossen werden können. All diese ungeahnten Möglichkeiten sollen durch Euch in Erfahrung gebracht werden. Und durch Euch gesichert werden für die Grafschaft Averbergen.

Es gibt in Larhgo Kräfte, die von Machtgelüsten getrieben sind, die innere Streitereien provozieren. Damit schwächen sie das Reich und geben dunklen Mächten auftrieb. Umso wichtiger ist es, daß sich aufrichtige Menschen, Zwerge & Elfen finden, die durch ihr Handeln das Reich stärken. Ihr seid diese Aufrichtigen. Ihr seid die Speerspitze Averbergens, die in das Unbekannte vorstößt um Grafschaft & Reich zu stärken.

Aber Ihr sollt dieses Wagnis nicht nur auf Euch nehmen, um das Reich zum stärken, nicht nur um des Ruhmes und der Ehre wegen. Nein, Ihr sollt auch einen direkten Nutzen aus der Expedition ziehen können. Erstellt Karten und bergt Schätze. Sammelt Informationen und knüpft Beziehungen zu Fremden. Bringt all dieses und noch mehr zurück zum Averbergener Hof und Ihr sollt angemessen entlohnt werden.

Und diejenigen von Euch, die Führungsstärke zeigen, die entschlossen zum Wohle Averbergens handeln, die sollen mit einem Lehen in den neu erschlossenen Ländereien belohnt werden.

Ich möchte Euch nichts vormachen. Es wird gefährlich werden, und es mag sein, daß einige von Euch nicht zurückkehren. Deshalb rufe ich Euch zu: Verzagt nicht! Handelt im Sinne der 4 guten Götter und sie werden schützend ihre Hand über Euch halten.

Gegeben im Frühsommer 18 nach York zu Beginn der Expedition in Larhgos wilden Süden. Graf Derfel von Averbergen


                                               Bekanntmachung des Königspaares

An das Larhgotische Volk!

Das Königreich wäre fast zerrissen auf der letzten Zusammenkunft, dem heiligen Yorkfeuer, und dennoch ist es nicht geschehen! Fast hätte es einen neuen Bruderkrieg gegeben, doch das Schwert Larhgos, Hornwall, blieb in seiner Scheide und zwar auf Wunsch von König Lorjak Köhler, einem grossen und doch ehemaligen König, unseres schönen Landes. Wer schon etwas länger in diesem wundervollem Lande lebt, weiss, das ein jeder Königswechsel Neues mit sich brachte. Altes wurde gepflegt und neues verehrt. Das Reichsamulett hat uns die Antwort offenbart, geschrieben und gelesen in den alten Runen der alten Götter. Larhgo gar selbst wird sich voran bringen. Das neue Königspaar hat diese Aufgabe verstanden. Zu Ehren und seiner Idee folgend haben wir, wie einst von König Rhavin begonnen, ein Königspaar an die Spitze des Reiches gestellt. Alles in unseren Kräften stehende werden wir tun, um das Königreich in seiner Gänze zusammen zu halten. Alte Bündnisse pflegen und neue bejubeln und feiern.

Beginnen wird es auf dem Feldzuge im Dreiländereck, König Langoras ut Hilgenloh wird die Landstreitmacht und Seestreitmacht zu einem Sieg gen Ruttger Eisenstab und seinen Vasallen führen. Im Zuge dessen seien alle Reichsritter hiermit aufgefordert, sich diesem Feldzuge anzuschliessen, alle Grafschaften entsenden bewaffnete Truppen. Königin Mina wird alle Heilerinnen anweisen, die Truppen nach allen Regeln der Heilkunst zu versorgen.

Fortführen werden wir es mit der Wiederbeschaffung des Zwergenschildes “Mellon”, um das Reich nicht nur unter den Menschen zu einen sondern auch das alte Bündnis wieder zu besiegeln. Elfen und Zwerge seien gebeten sich dem Feldzuge anzuschliessen. Rechtschaffende Magier werden sehr eindringlich gebeten sich dem Feldzuge anzuschliessen.

Nun ein Wort an die Grafschaft Nordmark. Vier Jahre lang habt ihr euch König Rhavin widersetzt, doch war er ein vom Konzil gekrönter König. König Lorjak ist nun endgültig zurück gegangen in den Telumendil Wald. Doch haltet ihr ihm immer noch die Treue - das ist sehr ehrenvoll. Doch nur durch Königswort könnt ihr euch vom Reiche lösen. Die Nordmark ist somit immer noch ein Teil des Königreiches Larhgo. Zudem ist euch sicher entfallen, auch die beiden anderen Völker, die in der Nordmark leben, in eure Entscheidung mit einzubeziehen. Elfen und Zwerge leben dort und sie wurden nicht beteiligt an Eurer Entscheidung. Ist die Nordmark nicht auch ein Teil des Dreiländerecks, und wird sich dort nicht eine grosse Streitmacht versammeln - geht mit euren forschen Worten nicht zu weit.

Einig für Larhgo!

Königin Mina Caspai von Frosthier zu Larhgo & König Langoras ut Hilgenloh zu Ludwigstein zu Larhgo


                                     Bekanntmachung der Hammeriten

Erstens: Ein Jungbruder der Hammeriten kann keinen Eid für Hammerburg oder die Hammeriten leisten.

Zweitens: Das Konzil und der Graf von Hammerburg bitten darum, den Status der Hammeritinnen zu prüfen. Die Hammeriten werden sich so schnell als möglich darum kümmern, diese offene Frage endgültig aus der Welt zu schaffen. Sofern die Hammeritinnen Feinde der Erbauer oder schwach sind, werden sie im Sturm der Zeiten vergehen. Sind sie keine Feinde der Erbauer, wird sich eine dem Verhalten der Hammeritinnen und dem Willen der Erbauer angemessene Lösung finden lassen.

Thimorn Kristallbrunner wird die Hammeriten nach Jesland führen, um die Feinde der Erbauer zu zerschmettern. Er wird dort ebenfalls der Pflicht nachgehen, die Hammeritinnen zu prüfen.


                                              Bekanntmachung
               Fürst Ares Osthoven von der Nebelfeste, Herrscher der Nordmark gibt bekannt:

Erstens: Die Nordmark ist frei. Die Herrscher Larhgos haben keinerlei Machtbefugnisse mehr über das Land Nordmark, das Volk der Nordmark oder Besitzungen der Nordmark in Übersee und in anderen Landen.

Zweitens: Wir erkennen nicht an Mina Caspai von Frosthier als Königin Larhgos, da sie durch Wort- und Vertragsbruch entehrt hat sich selbst, Siegel und Wappen Frosthiers, die Krone Larhgos und beleidigt hat jene, mit denen Verträge geschlossen und denen Wort gegeben wurde. Wir erkennen nicht an die Krönung Mina Caspais, da nach larhgotischem Recht die Hammeriten außerhalb der Grafschaft Hammerburg nicht berechtigt sind zu krönen. Insbesondere ist dies der Fall, da das Konzil die Krönung nicht anerkennt, worüber sich somit von Seiten des Hammeritenordens hinweggesetzt wurde.

Drittens: Wir erkennen nicht an Langoras uit Hilgeloh als König Larhgos, da er von keiner Kür bestimmt , von keinem dazu berechtigten Priester gekrönt, von einer Wortbrüchigen zum Gleichberechtigten erhoben wurde. Er stand unter dem schändlichen Einfluss des Unnennbaren und des Dämons Theshup. Er verriet den Posten der Truchsesse um sich selbst zum König machen zu lassen und ebnete damit dem Thronraub Rhavins den Boden. Mit Waffengewalt und Drohungen zwang er Mina Caspai zu Wort- und Vertragsbruch, bedrohte den Fürsten der Nordmark mit dem Tod.

Viertens: Wir erkennen an als König von Larhgo und Nordmark König Lorjak Köhler vom Telumendil und Larhgo. Er allein ist rechtmäßiger König von Larhgo bis zu seinem Tod oder bis eine rechtmäßige Kür ihn absetzt. Dies kann nur mit dem Einverständnis der Götter geschehen, die durch das Konzil repräsentiert werden.

Fünftens: Die Nordmark erkennt an als Potentaten und Souveräne freier Grafschaften:

König Lorjak als Sprecher und Potentaten des Telumendilwaldes

Die Nordmark erkennt an als Grafschaften

Die Nordmark erkennt an Die Mitglieder des Konzils als Vertreter der guten Götter Larhgos. Ihre Stimme habe Gewicht in Belangen die Religion betreffend.

Sechstens: Der Tag vor dem Yorkfeuer sei fortan als Unabhängigkeitstag der Nordmark zu feiern

Die freie Nordmark hegt keine Kriegsgedanken gegen die Grafschaften Larhgos oder Ihre Besitzungen. Es soll Friede herrschen in den larhgotischen Landen für die Zeit von vier Jahren, was dem Zeitraum entspricht, den Lorjak abwesend war. Bis zu diesem Zeitpunkt sollen geschlossen sein Verträge, die die genaueren Verhältnisse regeln. Die Nordmark fühlt sich auch weiterhin an wirtschaftliche Verträge und Zusicherungen gebunden und wird ihren jeweiligen Teil von Vereinbarungen pflichtgemäß erfüllen. Für den Kriegszug gen Jesland stellt das Fürstentum Nordmark seine Flotte für Transport und Absicherung zur Verfügung. An etwaigen Landungsunternehmen wird sich die Nordmark nicht beteiligen, stellt aber auch keine Ansprüche bei der Aufteilung des eroberten Eiland nach einem zu erwartenden Sieg.

So gegeben von Fürst Ares Osthoven von der Nebelfeste, Herrscher der Nordmark Im siebenten Jahr König Lorjaks von Larhgo und Telumendil


Bekanntmachung der Hammerburger Grafen

Nachdem uns auf vielen Wegen Kunde von den Geschehnissen auf dem Yorkfeuer ereilt hat und wir uns ein umfassendes Bild machen konnten, richten wir diese Zeilen an die Könige, Grafen, Edelleute und das Volk von Larhgo, um unsere Sicht der Dinge und unseren Standpunkt zu verkünden.

Tief bestürzt sind wir über den Mord an König Rhavin. Er war ein guter, gerechter und rechtmäßig gekrönter König aller Larhgoten. Jedoch hat er in der Tat durch seinen Wortbruch gegenüber Hornwall Schande über sich gebracht und hat sich gegenüber Hornwall schuldig gemacht. Das rechtfertigt aber auf keinen Fall den Mord an seiner Person, insbesondere nicht in einer fremden Grafschaft und insbesondere nicht zum Yorkfeuer. Blutrache in der Ankläger, Richter und Henker eine Person sind mag in Hornwall üblich sein, in anderen Grafschaften gilt dieses Recht aber nicht! Denn dort gelten immer noch Recht und Gesetz des Reiches und das Gesetz der Grafschaft und dem haben sich Gäste gefälligst zu beugen. Wenn ein Mord innerhalb der Grenzen Hammerburg, auch an einem ehrlosen Bettler geschieht, so wird hammerburger Recht gesprochen und im besten Fall landet der Mörder auf dem Block! Wenn sich der König schuldig gemacht hat, so hat Recht gesprochen zu werden, in solchen Reichsangelegenheiten von den Reichsrittern oder einem Reichsrat. All der Zwist und das Unglück, welches durch diese kurzsichtige und eigensinnige Tat auf Larhgo herniederbrennt, werden wir zum grossen Teil Hornwall zur Last legen!

Die Einberufung einer Kür ist die natürliche Konsequenz des Todes eines Königs. Jedoch kann dies nie unmittelbar stattfinden. Wie soll eine Kür stattfinden, wenn ein König auf Reisen plötzlich den Tod findet? Wird dann auch ein jeder Bauer vor Ort von den Mächtigen vor Ort zum Mächtigen ernannt und soll für seinen Grafen sprechen? Nein, eine Kür wird einberufen und bis zu diesem Zeitpunkt wird das Reich von den Reichsrittern geführt, wie auch sonst die Reichsritter die Aufgaben des Königs in seiner Abwesenheit übernehmen. Es ist ein Schlag in unser Gesicht, wenn jene Mächtigen meinen, einen dahergelaufenen Bürger als unseren Repräsentanten zu bestimmen, ihm unsere Stimme zu geben, ihn über das Schicksal unserer Grafschaft bestimmen zu lassen und ihn einen Eid in UNSEREM NAMEN LEISTEN ZU LASSEN! Erst recht nicht einen Hammeriten, der sich aus den weltlichen Belangen gefälligst herauszuhalten hat! Dies obliegt nur uns oder einem von uns Bevollmächtigten. Es reicht diesem Hammeriten zur Ehre, dass er diesen Mut gezeigt hat, jedoch wird diese Amtsanmaßung für ihn nicht ohne Konsequenzen bleiben. Wir erkennen diese Kür nicht als rechtmäßig an. Wir haben den neuen Königen keinen Eid geleistet und fühlen uns ihnen daher nicht verpflichtet. Durch die Schaffung der vollendeten Tatsachen durch die Mächtigen vor Ort sehen wir die Kürgesetze in ihrer bisherigen Form als Abgeschafft an. Wir sehen die Geschehnisse vom Yorkfeuer als Machtergreifung von Gräfin Mina Caspai von Frosthier und Graf Langoras ut Hilgenloh von Ludwigstein, welche von wenigen Mächtigen vor Ort unterstützt wird. Daher werden wir fortan selber entscheiden, wann und in welcher Form wir diesen Königen Gefolgschaft leisten oder einen Eid leisten.

Hammerburg hat sich seit jeher für die Einigkeit im Reiche eingesetzt und nirgendwo anders ist die Einigkeit besser zu sehen als in Hammerburg Stadt. Fast alle Grafschaften haben Ihre Kontore in unserer Stadt, Bürger aller Grafschaften leben friedlich nebeneinander und treiben regen Handel. Streit und Zwist werden mit Worten und nach Recht und Gesetz beigelegt. Die larhgotische Flotte mit Schiffen und Besatzungen aus vielen Grafschaften liegt in Hammerburg und sieht diese Stadt als Ihre Heimstadt an. Hammerburg ist und bleibt allen larhgotischen Grafschaften in Freundschaft und Zusammenarbeit verbunden. Auch hegen wir keinen Groll gegen König Langoras und Königin Mina. Langoras hat stets für Larhgo gestritten und sich für Volk, Frieden, Freiheit, Gesetz und Götter eingesetzt. Als Graf von Ludwigstein hat er jene Grafschaft zu Wachstum und Wohlstand verholfen und gezeigt, dass er ein Land und ein Volk gerecht führen kann. Wir sehen Ihn in der Tat als am besten für die Königswürde geeignet und hätten ihm in einer Kür unsere Stimme gegeben. Jedoch hätten wir auch von ihm gefordert, seinen guten Willen gegenüber Hammerburg zu zeigen und seine Stärke zur Verteidigung des Reiches unter Beweis zu stellen. Diese Forderung stellen wir nun auch an ihn, bevor wir uns dazu entscheiden, ihn als unseren König ohne eine neuerliche Kür anzuerkennen. Gräfin Mina hat ihre Befähigung ein Land und ein Volk zu führen bisher noch nicht unter Beweis stellen können. Der Umgang mit der Schuldfrage von Hornwall hat Zweifel über ihr Urteilsvermögen und ihre Befähigung Krisen erkennen und vermeiden zu können geweckt. Auch scheint Ihr Gespür für Diplomatie und Ehrversprechen noch nicht ausgereift zu sein. Kein König sollte Frieden und Volk für Silber aufs Spiel setzen. Auch hier stellen wir die Forderung, diese Makel zu beseitigen, bevor wir sie als Königin von Larhgo ohne eine neuerliche Kür anerkennen.

Weiterhin betrachten wir das Zerwürfnis zwischen Königen und Konzil als entscheidendes Problem. Wir fühlen uns geehrt, dass ein Hammerit die Krönung durchgeführt hat und sehen dies als endgültige Anerkennung des Erbauerglaubens im Reiche Larhgo. Jedoch müssen wir sicher sein, dass die Königswürde von Graf Langoras und Gräfin Mina auch im Sinne der Götter ist und fordern daher eine Beendigung dieses Streites. Dies sei auch ein Aufruf an das Konzil, sich ausschließlich auf den Willen der Götter zum Wohle Larhgos zu besinnen und sich Politik, Eitelkeit und Amtsversessenheit zu entledigen.

Wir reichen somit allen Grafschaften und dem Königspaar weiterhin die Hand zur Freundschaft. Möge die nun folgende Zeit zeigen, ob auch Hammerburg sich diesen Königen unterwerfen kann.

Klaas Radebrecht und Cassila Ehrenholz, Grafen zu Hammerburg


Bekanntmachung des Hammerburger Grafen

Laut Vertrag zwischen der Grafschaft Hornwall und der Grafschaft Hammerburg sey fortan der Graf von Hammerburg Glaeubiger für die Frosthierer Schuld von 750 Silberthalern.

Bis zur vollstaendigen Begleichung dieser Schuld erhebt die Grafschaft Hammerburg Steuer, Zoll und Abgaben von den frosthierer Gemarkungen des Dreilaenderecks. Dies beinhaltet alle Hoefe der Familien Eisinger und Kristallbrunner und deren Laendereien.

Sollten diese erhobenen Zahlungen nicht aus freien Stuecken geleistet werden, so wird geheuerte Söldnerschaft den doppelten Teil einholen. Sollte die Grafschaft Frosthier oder seine Authoritaeten sich diesem Beschluss widersetzen, so droht Hammerburg mit der Schliessung der gemeinsamen Grenzen und wird eine Handels- und Seeblockade vor dem Hansetag zur Abstimmung bringen.

Der Graf von Hammerburg


Folgende Personen gesucht

Im steter Sorgnis um das Wohlergehen der von ihm verwalteten Bürger bittet Ritter Docatius um Nachricht betreffs folgender Personen, wo sie sich aufhalten oder zumindest, ob es ihnen wohl ergehe.

Quintaner Mickail, Der Monicus, Meister Hellenius, Alrik Sattelmann, Jasper & Piet

Sachdienliche Hinweise nimmt jeder Büttel entgegen.

Zudem wird höflichst gebeten, das aushängende Einwohnerregister Ludwigsteins auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen.


Bekanntmachung der Grenzwacht

Es sei im nordmärkischen Teil des Lehens Dreiländereck untersagt, Jagd auf Wölfe aller Art zu machen, oder einem Wolf Schaden zuzufügen. Desweiteren sei es untersagt, Fallen für Bären und anderes Großwild auszulegen in den Landen des Edlen Magnus´ von der Wolfswacht. Zuwiderhandlung gegen diesen Beschluss sind der Obrigkeit zu melden und lebenslanger Kerkerhaft in der Feste Wolfswacht, sowohl des Jägers selbst, als auch seiner in seinem Haus wohnenden Familie, geahndet

So beschloßen im Jahre 6 nach Lorjaks Thronbesteigung, Magnus von der Wolfswacht


Hafennachrichten der Admiralitaet

Alle Seeleute der koeniglich larhgotischen Flotte und der Vredeschiffe der Hanse unter dem Kommando Konteradmirals v. Knesebeck haben am Ersten Tag des Maerzmonats bei Morgenebbe nuechtern und mit voller Ausruestung zur alljaehrlichen Fruehjahrsmusterung am Pier anzutreten. Fuer den Tag vorher gilt Sperrstunde und Zapfenstreich zur 1. Nachtwache in allen Hafenschenken und Etablissements. Bootsmann Henning Knute von der “Graf Jaron” wird mit seinen Gehilfen fuer den Einhalt dieses Gebotes sorgen. Der Schiffskaplan wird eine Messe lesen. Darauf folgen Ansprachen des Admirals und des Grafen.

Die Eissegler “Schneestern” und “Schwarzbaer” stechen 10 Tage vorher von Frosthier aus in See. Die schnellen Boote aus Ørhus, Hornwall und Ludwigstein erreichen Hammerburg vorraussichtlich zu Beginn der zweiten Maerzwoche.

Von den guenstigsten Anbietern werden noch 2 Dutzend Spieren, 5 Festmeter zweizoellige Eichenplanken, 6 Tonnen Pech und 50 Pfund Schiffsnaegel gekauft. Ferner 300 Ellen Sturmsegeltuch und 20 Rollen 1 1/2 zoelliges Hanfreep. Angebote an den Werftmeister.

gegeben zu Beginn der Fastenzeit AOUD


Noch immer Fünf Silber für den schönsten Namen

Graf Langoras ut Hilgenloh zu Ludwigstein fügen zu wissen, dasz der Wettbewerb um den schönsten Namen für des Grafen neuen Knörr ob der turbulenten Ereignisse auf Burg Hohen-Richtstätten bis zum Yorkfeuer verlängert wurde.

Ferner sei verkündet, dasz Docatius Viator zum Ritter geschlagen sey und ihm das Gut Dreytann als Lehen gegeben wurde.

i.A. Ritter Docatius Viator zu Dreytann, Grafschaftsverwaltung


Fünf Silber für den schönsten Namen

Graf Langoras ut Hilgenloh zu Ludwigstein lobt einen Preis von fünf Silberlingen aus für den, der ihm den schönsten Namen für sein Knörr (Handelsschiff) vorschlägt. Dies soll geschehen bis zum Wintertreyben 16 n.Y. Die Vorschläge sind in persona, per “Schnellen Boten” oder auf sonstigem Wege unter Angabe des eigenen Namens beim Verwalter Ludwigsteins, Docatius Viator, abzugeben.

i.A. Docatius Viator, Grafschaftsverwaltung Ludwigstein


Hafennachrichten

Preisausschreiben Die Leitung der Koenilgich larhgotischen Flotte lobt 10 Thaler Preisgeld demjenigen Erfinder aus, dem es gelingt, einen sinnreichen Flugapparat zu bauen. Er soll von Bord aus zu bedienen sein und im Stande sein, Flaggensignale in grosse Hoehen ueber Schiffsmasten hinaus zu tragen. Nach Moeglichkeit soll er zum Schiff zurueck kommen.

gegeben zum Ende der Segelsaison im dritten Jahr Koenig Rhavins


Bekanntmachung des Grafen zu Hammerburg

Die Gegenerlässe zum Hammeritenerlass werden aufgehoben. Der Handel sowie die miltärische Zusammenarbeit mit der Grafschaft Averbergen werden wieder aufgenommen.

Gegeben nach dem Wintertreybn 15 nach York


Hammeritenerlass

Es ist nicht gestattet den Glauben an die Erbauer in der Öffentlichkeit auszuüben. Das Abhalten von Götterdiensten für die Erbauer oder das Missionieren für jenen Glauben wird der Blutgerichtsbarkeit entsprechend bestraft.

Gegeben zum Wintertreyben 15 nach York

Der Graf von Averbergen


Bekanntmachung des Ältestenrates von Frosthier

Der Ältestenrat von Frosthier gibt bekannt, dass für die Dauer der Abwensenheit des Grafen zu Frosthier, Mina Caspai in das Amt des Truchess gehoben wird und ihr somit alle Rechte und Pflichten die damit verbunden sind zu teil werden.

Gegeben am Tag vor dem Wintertreybn 15. n. York

Der Ältestenrat von Frosthier


Bekanntmachung des Grafen zu Hammerburg

Der vom Graf Derfel von Drachenfuß zu Averbergen gewirkte Hammeritenerlaß stellt eine Beleidigung des Erbauerglaubens und eindeutige Drohung gegen die Bürger der Grafschaft Hammerburg und somit der Grafschaft Hammerburg selbst dar. Wir sind von dieser Haltung des Grafen von Averbergen gerade in diesen schweren Zeiten enttäuscht und fühlen uns zu den folgenden Schritten gezwungen. Wer einem Hammerburger das Recht auf Ausübung seines Glaubens versagt, muss damit rechnen von Hammerburgern gemieden zu werden. Daher werden bis zum Zeitpunkt der Aufhebung des Hammeritenerlasses folgende Gegenerlässe aufgesetzt.

Gegeben einem Monat vor dem Wintertreybn 15. n.York

Graf Klaas Radebrecht zu Hammerburg


Hammeritenerlass

Der Irrglaube an die Erbauer ist verboten. Wer diesen Glauben ausübt wird bestraft. Das Abhalten von Götterdiensten für die Erbauer oder das Missionieren für jenen Glauben wird der Blutgerichtsbarkeit entsprechend bestraft.

Gegeben zu Mittsommer 15 nach York

Der Graf von Averbergen


Der militärische Nachrichtendienst aus Hammerburg meldet…


Der militärische Nachrichtendienst aus Hammerburg meldet…


Trennung der Frosthierer Wacht und des Eisbanners

Der Frosthierer Rat hat fortan eine Trennung der Frosthierer Wacht und des Frosthierer Eisbanners beschlossen. Ständiges abziehen von Truppen um gegen einen Feind ausserhalb der Grafschaft vor zu gehen, dass die Grafschaft selbst mit mangelndem Schutz zurückgelassen wird, soll hiermit unterbunden werden. Das Eisbanner ist von nun an zuständig um sich um die Belange des Reiches und die ausserhalb Frosthiers zu kümmern. (24.09.08)


Hafennachrichten der Admiralität

Die Gueldenhainer Stuetzpunkte Vishaven, Heersholm und Norderholm auf Angermanland sind gefallen. Das Seegebiet nordoestlich der Insel der Winde, insbesondere die Inseln Angermanland und Jesland sind bis zum Wintereinbruch fuer die Larhgotische Kauffartei gesperrt. Die Bryggholmfahrt ist weiterhin moeglich. Mitte September wird ein fuer dieses Jahr letzter Konvoi dorthin unter dem Schutz eines Eisseglers auslaufen. (22. August 2008)

Hafennachrichten der Admiralität

Wegen der zunehmenden Sichtungen unbekannter Kriegsschiffe vor Larhgos Kueste unternimmt die Flotte eine Reise nach Frosthier, um die dortige Kueste zu schuetzen. Sie wird vor Wintereinbruch zurueck erwartet. Hurtig segelnde Kauffahrer haben Gelegenheit, sich als Konvoi in beiden Richtungen anzuschliessen.


Graf Langoras ut Hilgenloh zu Ludwigstein fügt hierdurch zu wissen :

Nogaras der Graue wird zum Hofmagier Ludwigsteins ernannt.

Die Einwohner des Dorfes Ulmenhain können künftig ihre Steuern in Segeltuch und Bauholz entrichten. Außerdem ist das Dorf Ulmenhain für die Jahre 15 und 16 n.Y. von der Kopfsteuer befreit. Der Dorfälteste des Dorfes Ulmenhain wird zum Richter bestallt.

Der Gardesold wird neu festgesetzt wie folgt : Gardisten 1s/Tag, Waffenbrüder 2s/Tag, Ritter ohne Lehen 3s/Tag.

In die Garde Ludwigsteins aufgenommen werden :

i.A. Docatius Viator, Grafschaftsverwaltung


Hafennachrichten der Admiralität

Da die Arbeiten am Westerpier nun beendet sind, wird der Hafen wieder freigegeben. Die Instandsetzung der Osterkaje wird bis auf weiteres verschoben.

Gegeben drei Wochen vor Mittsommer 15 n. York, Admiral Onno Dreizack

Hafennachrichten der Admiralität

Da nun die meisten Schiffe bei gutem Wetter auf Fahrt sind, werden in Hammerburg die Hafenanlagen gestrichen und ausgebessert. Alle noch verbleibenden Schiffe mögen schnellstmöglich laden und den Hafen verlassen oder gegebenenfalls im Schutz der Leuchtturminsel auf Reede liegen. Wer Eilgut zu löschen hat, kann dies an der Osterkaje tun, die zuletzt überholt wird. Dort ist Platz für zwei Schiffe. Diese Regelungen gelten nicht für das Flaggschiff unserer hochgeschätzten Gäste aus Güldenhain, welches bis zum Abschluss der Verhandlungen am Westerpier liegen bleiben mag.

Der Werftmeister kauft für die notwendigen Arbeiten Teer, Terpentin, Priggenreisig und trockenes Fichtenholz beim günstigsten Anbieter an. Er ist bei seinem Boot am Westerpier anzutreffen.

Gegeben am Frosthierer Biertautag 15 n. York, Admiral Onno Dreizack


Bekanntmachungen des Konzils

Konzilsbeschlüsse zum Verhältnis des Hammeritenordens zum larhgotischen Konzil

Die Hammeriten interessieren sich allein für die Belange Hammerburgs. Sie wollen und werden im restlichen Larhgo nicht missionieren und beanspruchen keinerlei weltliche noch religiöse Macht im restlichen Larhgolande.

Berät das Konzil über religiöse Angelegenheiten Hammerburg betreffend, so geschieht dies mit Beisitz eines Vertreters des Hammeritenordens, der stimmberechtigt ist.

Das Konzil übersendet den Hammeriten vor Konzilssitzungen eine Tagesordnung, aus der hervorgeht, ob und in welchen Punkten Hammerburg betroffen ist. Bei Unstimmigkeiten vermittelt der Quintanerorden.

Gegeben am Tage des Yorkfeuers 14/15 n. York

Verkündet am Tage des Frühlingsopfers 15 n. York

Menea, Priesterin des Cron

Nele, Priesterin der Alina

M.w.d.M.n.d.i.u/o.s.l.d.M.t.i. Solveig Onesorg

Hammerit Hademar Wigbolt


Bekanntmachungen von König Rhavin

Vor dem Feste des Yorkfeuers sollen sich Larhgoten und Gäste im Bardenwettstreit messen. Gesungen werden soll über Larhgotische Helden und Heldentaten. Seine Majestät König Rhavin wird den Sieger königlich entlohnen.

Das Ministerium wird das Irshingste der Lieder mit einem Preis belohnen.

Wer Text und Noten seines Sanges im Ministerium abgebe, wird mit einem halben Thaler entlohnt.

Anwärter auf den Posten des Admirals der Larhgotischen Flotte sollen in den Tagen des Yorkfeuers bei seiner Majestät dem König vorsprechen.


Bekanntmachungen des Grafen von Ludwigstein

Auf Erlass des Grafen Langoras werden das Goldene Bäumchen von Moorende und die direkte Umgebung zum Heiligen Ort erklärt. Das Bäumchen und der Ort sind vor Unbill zu schützen und unantastbar. Schädigung des Goldenen Bäumchens sowie Schändung des Heiligen Ortes werden mit dem Tode bestraft !

Per Erlass des Grafen Langoras ist fortan die Herstellung, die Verbreitung und der Besitz der “Stimme Larhgos” in Ludwigstein bei Strafe verboten. Aufgefundene Exemplare sind umgehend und ungelesen dem Grafen oder einem seiner örtlichen Vertreter zu übergeben und an den Grafen weiterzuleiten.


Bekanntmachung von Ignatius Zorn, Sonderbeauftragten des Grafen zu Hammerburg

Der heimtückische Angriff auf den Frieden und die Sicherheit der Bevölkerung von Hammerburg und Frosthier konnte ruhmreich durch die Verbündeten Truppen des Nordens zurückgeschlagen werden. Auch wenn wenige Helden ihr Leben lassen mussten, so konnten dem Feind beträchtliche Verluste beigebracht werden. Als Ursache für die Invasion der schwarzen Nordmänner konnte reine Plünderei der örtliche Gehöfte ausgemacht werden.


Bekanntmachungen von König Rhavin

Seine Majestät, König Rhavin, wählte keine Grafschaft als festen Sitz, sondern wird als König aller Larhgoten durch Larhgo reisen. Die Grafen und die Bevollmächtigten werden den König und sein Gefolge mit allem gebührenden Ehren empfangen und bewirten, wenn der König ihre Hoheitsgebiete bereist.

Mitglieder des Hofstaates von König Lorjak sollen umgehend bei seiner Majestät, König Rhavin, oder dem Ministerium vorstellig werden, so sie ihr Amt weiter ausführen wollen. Das Ministerium hat die Aufgabe die Amtsrolle des Hofstaates zu führen.

Die Larhgoten mögen am Tage vor dem Yorkfeuer zusammenkommen und in Lied und Wort und Geist zum Fest der larhgotischen Künste den larhgotischen Helden und Heldentum gedenken. Seine Majestät, König Rhavin, stiftet einen Preis um die beste Leistung zu ehren.


Bekanntmachung des Konzils

Die Bruderschaft der Erbauer entsendet einen ihrer Brüder, der dem larhgotischen Konzil in beratender Position beiwohnt. In religiösen Angelegenheiten, die Hammerburg betreffen, hat dieser eine Stimme. Dieser Beschluss gelte vom Tag der Krönung König Rhavins bis zum darauffolgenden Yorkfeuer. Danach sei die ganze Angelegenheit erneut zu beraten.

Das Konzil


Ein Hoch auf König Rhavin!

Dem Volke sei hiermit verkündet, dass die Kür Ritter Rhavin Ordos zu Süsel zum neuen König Larhgos kürte. König Rhavin wurde noch am selben Abend vom Konzil gekrönt und gesegnet.

Lang lebe König Rhavin!

Einig für Larhgo!


Bekanntmachung des Hammerburger Grafen

1. Kanonen und Schusswaffen sind in Hammerburg verboten, es sey den sie sind im Besitz von Soldaten Hammerburgs. Ein jeder Hammerburger hat das Recht und die Pflicht solche Waffen von unberechtigten Personen zu beschlagnahmen und sie der Wacht zu übergeben. Die Besitzer dieser Waffen sind festzunehmen und der örtlichen Gerichtsbarkeit auszuliefern.

2. Auf Piraterie und Schmuggel steht der Tod am Strang.

3. Zur Abschreckung sollen alle Piraten auf der zu Hammerburg Stadt vorgelagerten Leuchtturminsel aufgehängt werden. Die Gefängnisse in der Hammerburger Festung werden ausgebaut.

4. Ein jeder Seemann, der keinen Liegepapiere oder Seemannsbrief einer Hammerburger Hafenmeisterei vorweisen kann, steht unter Piraterieverdacht und ist unverzüglich festzunehmen und festzuhalten, bis seine Rechtschaffenheit geprüft ist. Im Falle der Unschuld, soll er einen Silberthaler Bußgeld für die fehlenden Papiere der Hafenmeisterei zahlen. Ihm steht kein Schadenersatz für die erlittene Haft zu.

5. Auf einen jeden Piraten, der zum Biertautag die Soldaten Hammerburgs und Frosthiers angegriffen haben wird ein Kopfgeld von 5 Thalern ausgesetzt. Sie sollen, falls möglich, lebend gefangen genommen werden.

Der Graf von Hammerburg


Bekanntmachung der Erlässe von Truchsess Langoras zum Frühlingsopfer 14 n.Y.

Gesucht

Nik Grinwin, der Magier, ist geflohen und wird hiermit zum Staatsfeind erklärt. Es wird ein Kopfgeld von 20 Thalern ausgesetzt. Nik Grinwin hat ein Kästchen bei sich, welches auf keinen Fall beschädigt, oder geöffnet werden sollte. Es ist der larhgotischen Obrigkeit zu übergeben. Der Zustand von Nik Grinwin selbst bei Übergabe ist irrelevant.

Rat der Völker

Der Rat der Völker besteht aus einem Zwergen, einem Elben und einem Menschen. Berufen in diesen Rat werden: Für die Zwerge: Goras, Waffenbruder der Schwarz-Weissen-Garde Für die Elben: Tjalf Für die Menschen: Karla Windisch, Knappin des Reichsritters Elrin

Der Rat der Völker soll dem Truchsess in allen Belangen beratend zur Seite stehen, um den von König Lorjak eingeschlagenen Weg der Vereinigung der Völker fortzuführen.

Steuergesetz

Ein Zehnt von allen in einer Grafschaft gegossenen und geprägten Münzen sind an die Krone zu entrichten. Eine Kopfsteuer wird NICHT erhoben. Der Zehnte Teil aller eingenommenen Steuern wird von der Krone dem Konzil als Spende übergeben, um Schreine und Tempel zu erhalten und gegebenenfalls neu zu errichten.

Die Reichsbank

Die Reichsbank wird ab dem heutigen Tage vom Quintanerorden gegründet und verwaltet.


Ausweisung durch den Grafen von Averbergen

Aufgrund schwarzmagischer Umtriebe, Nekromantie sowie dem Paktieren mit bösen Kreaturen erkläre ich Magister Hora zu einer Persona non grata. Er ist der Grafschaft Averbergens verwiesen.

Kein Averbergener soll ihm Unterkunft gewähren oder Unterstützung jedweder Art zukommen lassen.

Nach §51 der Strafgesetze Averbergens wird angewandte Schwarzmagie mit dem Tode bestraft. Aus Achtung vor dem Amt wird hiermit der Fall an seine Majestät verwiesen.

Verkündet am letzten Tag des zweiten Irrshin im Jahre 13 nach York

Der Graf von Averbergen


Bekanntmachung des Hammerburger Grafen

Die Rechtsprechung und die Vollstreckung von Urteilen, auch in Glaubensfragen, innerhalb Hammerburgs Grenzen geschiet nur mit Erlaubnis des Grafen von Hammerburg oder einem seiner Vertreter. Dem ausdrücklichen Willen des Königs ist hingegen unverzüglich zu entsprechen.

Bekanntmachung des Hammerburger Rates

Der Hammerburger Rat widerruft den Steckbrief, der auf die Mandraenke ausgesetzt wurde. Da durch kürzliche Ereignisse von diesem Schiff keinerlei weitere Übergriffe befürchtet werden müssen, wird das Kopfgeld zurückgezogen. Februar 12.n York (16.02.2006)


Bekanntmachung des Averbergener Volksrates

Der Averbergener Volksrat beruft die Mitglieder des Averbergener Ritterrates in den Averbergener Hofrat. Somit besteht der Averbergener Hofrat aus Ritter Conner, Ritter Bjaron von Lilienthal, Ritter Derfel von Drachenfuß sowie weiterhin Volksvertreterin Tani. Januar 12 n. York (23.01.2006)


Nahe des Gutshofes “zur Lu” beim Mühlenmoor ist am heutigen Tage ein Knabe geboren worden, der den Namen Lilhion Alvevis trägt, erstes Kind des Druiden Eremos Alvevis und seines Weibes Lysandra geborene Mollenhauer aus Daasdorf. Nach einer anstrengenden und schwierigen Geburt sind Mutter und Kind wohlauf. Die glücklichen Eltern danken allen, die sie in den vergangenen Tagen so tatkräftig unterstützt haben. 7. August 12 n. York (07.08.2005)


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