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= Rhavins Recht = (Frauke 23.9.07) === Grafschaften === Es ist allein den Grafen gestattet, bewaffnete Truppen aufzustellen. Es ist den Grafen überlassen zu entscheiden, in wie weit sie das Tragen von Waffen in ihren Grafschaften gestatten. Es ist das Recht und die Pflicht der Grafen oder ihrer Bevollmächtigten in ihren Hoheitsgebieten oder aufgrund von Notwendigkeit für den Schutz des Königs Bewaffnete bereitzustellen. === Steuern === Der König erhebt den Münzzehntel Steuer. Ein Zehntel der Steuer wird den anerkannten larhgotischen Religionen zur Verfügung gestellt. Das Ministerium übernimmt die gerecht Verteilung dieser Gelder. === Münzrecht === Die Grafen haben das Recht Münzen mit dem Wert bis zu ½ Taler zu prägen. Alle Werte darüber sind dem König vorbehalten. === Das Konzil === Es ist ausländischen Religionen nicht gestattet, auf larhgotischem Hoheitsgebiet zu missionieren. Es ist das Recht der Mitglieder des Konzils, ausländische Religionen auf ihre Werte zu überprüfen und ihre Ausübung falls nötig zu verbieten. Bei Verdacht gegen eine ausländische Religion ist die zuständige Obrigkeit umgehend zu informieren. Das Konzil als Ganzes kann eine ausländische Religion als Gefahr für Larhgo und das larhgotische Volk erklären. Mit Anhängern einer solchen Religion ist zu verfahren wie mit dunklen Kreaturen. === König Boltar === Boltar war König in Larhgo. Seine Gesetze haben Bestand, sofern sie nicht von einem anderen König verändert oder abgeschafft wurden.
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