Ratsverhandlung 5. Tag des 3. Monat nach der Befreiung Gerlands
- Die Ratsversammlung bestehe aus Mitgliedern des Hammerburger Bürgertums, welche sich dem Wohlergehen des Hammerburger Volkes verdient gemacht haben.
- Die Ratsmitgliedschaft kann durch einen Antrag gewährt werden, wenn dieser die Unterstützung von “vielen” Bürgern geniesst und durch Mehrheitsbeschluss der Ratsversammlung aufgenommen wird.
- Die Ratsmitgliedschaft kann durch einen Antrag verwährt werden, wenn dieser die Ablehnung von “vielen” Bürgern erfährt und durch Mehrheitsbeschluss der Ratsversammlung von dieser entlassen wird.
- Die Ratsversammlung wird vom Eldermann geführt, welcher durch Mehrheitsbeschluss jährlich bestimmt wird. Dieser ist Wortführer und öffentlicher Repräsentant des Rates.
- Der Rat erkennt den Führungsanspruch des Grafen Hammerburgs an und bekennt sich zu dem bestehenden Lehenseid. Der Rat sieht seine Aufgabe in der Lenkung und Gestaltung des öffentlichen Lebens zum Wohle der Bevölkerung.
- Der Rat bekennt er sich zum Königreich Larhgo.
- Als erster Eldermann der Ratsversammlung wurde mit einer Mehrheit von 8 zu 3 Stimmen Klaas Radebrecht bestimmt.
Ratsversammlung 10. Tag des 3. Monats nach der Befreiung Gerlands
- Der Rat beschliesst die Ächtung des Schmuggels, der Piraterie und des Seeraubtums. Zur Sicherung des Seehandels werden die Koggen “Seebraut”, “Alter Hans” und “Glückspeeler” im Verband die Jagd auf das Piratenschiff “Mandränke” und andere Verbrecher eröffnen.
- Die Ratsmitglieder verpflichten sich ein zehnt ihrer Einnahmen dem Rat zur Verfügung zu stellen, um dessen Ausgaben zu decken.
- Die Einnahmen des 3. Monats gelten der Ausrüstung der Koggen “Seebraut”, “Alter Hans” und “Glückspeeler”. Vom Rest wird eine Volksfest für das hammerburger Volk veranstaltet.
Ratsversammlung 5. Tag des 4. Monats nach der Befreiung Gerlands
- Nach dem heimtückischen Überfall auf das KOntor des Ratsmitgliedes Herbert Übersee, wurde beschlossen, dass der Rat einen Anspruch auf speziellen Schutz durch die Hammerburger Garde besitzen sollte. Ein entsprechendes Gesuch werde dem Grafen unterbreitet. Bis dahin beruft sich der Rat auf sein Recht, Söldner mit MItteln des Rates anzuwerben.
- Der Rat sieht sich ermächtigt, Handelsverträge im Namen Hammerburgs zum Wohle Hammerburgs abzuschliessen.
Ratsversammlung 28. Tag des 4. Monats nach der Befreiung Gerlands
- Der Rat beschliesst den Eldermann als Räpresentanten Hammerburgs zur Krönung Lorjak Köhlers zu entsenden, da der Graf erneut abkömmlich ist. Der Rat akzeptiert und unterstützt den neuen König, sofern keine Zweifel an der Rechtmäßigkeit seines Anspruches bestehen.
- Der Eldermann ist berechtigt Handelsverträge abzuschliessen und Darlehen zu vergeben. Der Rat empfielt die finanzielle Unterstützung von benachteiligten Grafschaften, z.B. Gerland oder Reichenstein für entsprechende Gegenleistungen. Nach Absprache mit der Leuin Cassilda Ehrenholz wird der Eldermann durch ein Mitglied der Löwinnengarde begleitet.
Ratsversammlung 11. Tag des 5. Monats nach der Befreiung Gerlands
- Der Rat würdigt die Erfolge des Eldermanns KLaas Radebrecht auf der Krönung König Lorjaks.
- Der Rat begrüsst die gute Zusammenarbeit mit dem Kanzler.
- Der Rat beschliesst, den heiligen Baum Hammerburgs auf dem Nordhügel in der Hammerburg einzupflanzen. Zu seinem Schutz sei die Löwinnengarde angewiesen. Zu seiner Pflege sei ein Pflanzenkundiger abgestellt und bezahlt vom Rat, der sich ausschliesslich um diesen Baum zu kümmern habe.
- Der Rat begrüsst die Eröffnung des Frosthierer Kontors.
- Der Rat begrüsst die Eröffnung der Handelsbeziehungen mit Reichenstein. Die Kogge “Sturmbraut” werde mit Baumaterialien und Werkzeug zur Errichtung einer provisorischen Anlegestelle beladen. Weiterhin wird der Kraier “Graureiher” fachkundiges Personal bezüglich Erschliessung von Silberminen, bezüglich der Baukunst und bezüglich der Einschätzung der Wirtschaftskraft nach Reichenstein bringen. Es sei dabei unbedingt auf die Zusammenarbeit mit den örtlichen Authoritäten hingewiesen. Weiterhin werde eine kleinere Menge an Rohsilber an Reichenstein geliefert.
Ratsversammlung 23. Tag des 5. Monats nach der Befreiung Gerlands
- Aufgrund jüngster Vorkommnisse werden die Friedeschiffe des Rates deutlich mit dem Hammerburger Wappen beflaggt und fahren im Namen der Grafschaft. Sie seien angewiesen die Hohheitsgewässer Güldenhains zu meiden. Dennoch verbleiben Sie auf der Suche nach Piratenschiffen speziell der Mandränke. Der Rat dementiert ausdrücklich einen Verdacht der Unterstützung der Piraterie durch Güldenhain.
- Der Rat erhebt ein Kopfgeld von 5 Silber zur Ergreifung (lebend) eines Besatzungsmitgliedes der Mandränke.
Ratsversammlung 25. Tag des 2. Monats nach der Krönung Königs Lorjaks
- Der Rat beschliesst die Sollstärke der Wachen an den Grenzen zu erhöhen. Es werden dazu Freiwillige angeworben, die eine Bezahlung von 2 Silber pro Woche durch den Rat plus freie Verpflegung durch den örtlichen Tavernenwirt erhalten. Der Wirt hat die Kosten selber zu tragen, da dies dem eigenen Schutz dienlich ist. Durch diese Maßname soll die Schmugglerei und Räuberei unterbunden werden. Eine Stärke von 10 Wächtern pro Siedlung muss binnen eines Jahres erreicht sein.
- Der Eldermann und der Rat geniesst die Unterstützung der Garde.
- Der Rat beschliesst die Ausweitung der Schutzmaßnamen durch eigene Kräfte auf die gesamte Stadt, speziell den Wachdienst.
- 2 weitere Kontore sollen anderen Grafschaften zur Verfügung gestellt werden können. Verhandlungen mit den Grafschaften Averbergen und Nordmark sollen zum nächsten Yorkfeuer stattfinden.
- Das Haus des Schatzmeisters und seines Sohnes Farold zu Hammerburg, Kanzlers des Reiches, wurde vom Eldermann Klaas Radebrecht für die Ehrenwürde der Stadt vorgeschlagen. Der Rat hat dem mehrheitlich zugestimmt. Die Urkunde wird dem Grafen vorgelegt.
Ratsversammlung 16. Tag des 5. Monats nach der Krönung Königs Lorjaks
- Da die Schiffe “Sturmbraut” und “Graureiher” immer noch nicht aus Reichenstein zurückgekehrt sind und weiterhin noch keinerlei Kunde über den Verbleib der Besatzung beim Rat eingegangen ist, muss mit dem schlimmsten gerechnet werden. Der Rat beschliesst bis auf weiteres die Handelsbeziehungen mit Reichenstein einzustellen. Weiterhin wird die politische Lage Reichensteins bis auf weiteres als kritisch bis gefährlich aufgrund unbekannter Gefahren bewertet.
- Der Rat beschliesst den Tempelbau zu Averbergen bei Bedarf zu unterstützen.
Ratsversammlung 14. Tag des 6. Monats nach der Krönung Königs Lorjaks
- Die Schiffe “Sturmbraut” und “Graureiher” sind aus Reichenstein zurückgekehrt. Der Rat beschliesst die Handelsbeziehungen mit Reichenstein im Rahmen des Möglichen wieder aufzunehmen. Mißbilligend nimmt der Rat zu Kenntnis, dass es in Reichenstein nur eine einzige schlecht laufende Taverne nahe der unbewohnten Burg gibt.
- Da gerüchtehalber die Mandraenke wieder in den Hoheitsgewässern kreuzen soll, wird alles Seehändlern empfohlen sich unter den Schutz der Händlergilde zu stellen und in deren Konvois mitzufahren.
Ratsversammlung 10. Tag des 1. Monats 13 n. York
- Der Rat wird durch den Grafen Klaas Radebrecht zu Hammerburg aufgelöst.
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