Allgemeine Vertragsbedingungen
-
Der Teilnehmer oder die Teilnehmerin ist sich der Natur der
Veranstaltung und insbesondere der daraus folgenden Risiken
bewusst (Nacht- und Geländewanderungen, Kämpfe mit
Polster- und Schaukampfwaffen, etc.).
-
Der Teilnehmer oder die Teilnehmerin verpflichtet sich, sich
selbständig über die geltenden
Sicherheitsbestimmungen zu informieren und seine
Ausrüstung einer Sicherheitsprüfung des Veranstalters
zu unterziehen.
-
Der Teilnehmer oder die Teilnehmerin verpflichtet sich nach
Möglichkeit gefährliche Situationen für sich,
andere Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere
zählt dazu das Klettern an ungesicherten Mauern oder
Steilhängen, das entfachen von Feuer außerhalb der
dafür vorgesehenen Feuerstätten, das Benutzen von
nicht geprüften oder genehmigten Waffen oder
Ausrüstung, sowie übermäßiger
Alkoholkonsum.
-
Den Anweisungen des Veranstalters, seines gesetzlichen
Vertreters und seinen Erfüllungsgehilfen ist Folge zu
leisten.
-
Teilnehmer oder Teilnehmerinnen, die gegen die
Sicherheitsbestimmungen verstoßen, andere Teilnehmer
gefährden oder den Anweisungen des Veranstalters in
schwerwiegender Art und Weise nicht Folge leisten, können
von der Veranstaltung verwiesen werden, ohne dass der
Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des
Teilnahmebeitrags hat.
-
Schadenersatz aus Positiver Forderungsverletzung, Verschulden
bei Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung sind
ausgeschlossen, soweit der Veranstalter oder sein gesetzlicher
Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht
vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.
-
Schadensersatz aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug
sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des
vorhandenen Schadens beschränkt.
-
Alle Rechte an Ton-, Film-, und Videoaufnahmen bleiben dem
Veranstalter vorbehalten.
-
Alle Rechte an der aufgeführten Handlung, sowie dem
verwendeten Ensemble von Begriffen und Eigennamen, bleiben dem
Veranstalter vorbehalten.
-
Aufnahmen von Seiten der Teilnehmer sind für private
Zwecke zulässig.
-
Jede öffentliche Aufführung, Übertragung,
Ausstellung oder Wiedergabe von Aufzeichnungen, auch nach
Bearbeitung, ist nur mit vorheriger schriftlicher
Einverständnis des Veranstalters zulässig.
-
Die Anzahl der Teilnehmer ist beschränkt. Der
Veranstalter behält sich vor im Vorfeld der Veranstaltung
Teilnehmer oder Teilnehmerinnen ohne Angabe von Gründen
gegen Rückerstattung des Teilnahmebeitrags von der
Veranstaltung auszuschließen.
-
Bei Rücktritt des Teilnehmers oder der Teilnehmerin egal
zu welchem Zeitpunkt ist eine Rückerstattung des
Teilnahmebeitrags nicht verpflichtend.
-
Bei Rücktritt versucht der Veranstalter den Platz
anderweitig zu vergeben. Sollte dies möglich sein, ist
eine Rückerstattung des Teilnahmebeitrags bis auf eine
Kostenpauschale von 20.00 EUR möglich.
-
Teilnehmerplätze sind nicht übertragbar. Sollte ein
Teilnehmer oder eine Teilnehmerin verhindert sein, so ist es
nicht ohne weiteres möglich, dass eine andere Person an
seine Stelle an der Veranstaltung teilnimmt. Eine derartige
Regelung bedarf aufgrund der besonderen Natur der Veranstaltung
der Zustimmung des Veranstalters.
-
Die Zahlung des Teilnahmebeitrags erfolgt grundsätzlich im
Voraus. Sollte die Zahlung zwei Wochen vor der Veranstaltung
nicht erfolgt sein, so gilt eine Nachbearbeitungsgebühr
von 15,00 EUR als vereinbart.
-
Sollte ohne schuldhaftes Dazutun des Veranstalters beim Einzug
des Teilnahmebeitrags im Scheckverfahren eine
Rücklastschrift erfolgen, so hat der Teilnehmer die
anfallenden Gebühren zu tragen.
-
Bei Anmeldung in Namen und Rechnung Dritter haftet der
Anmeldende für dessen Verbindlichkeiten aus dieser
Verbindlichkeit als Gesamtschuldner.
-
Alle Nebenreden und Änderungen bedürfen der
Schriftform.
-
Es besteht kein Anspruch auf eine nach Geschlechtern getrennte
Unterbringung.
-
Personen- und Sachschäden, die ein Teilnehmer einem
anderen oder dritten zufügt, werden von unserer
Versicherung nicht abgedeckt. Wir empfehlen eine private
Haftpflicht-Versicherung.
-
Die Wirksamkeit dieser Geschäftsbedingungen bleibt von der
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen unberührt.