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Der dritte Mond LORGUMs, 14 nach York Urteil Charlotta und Gernod werden verurteilt für zwei Jahre in der Grafschaft Ludwigstein Zwangsdinst zu leisten. Sie werden mit dem Nötigsten verpflegt Wasser und Brot. Sie sind verpflichtet, alle niederen Arbeiten anzunehmen, mögen sie auch nur 1 Kupfer pro Tag einrbingen. Sie haben alles in dieser Zeit erarbeitete Gut, Kupfer ,Silber, ggf Gold oder andere Gegenstände von Wert an den Büttel Konrad auf dem Gut Moorende nach Ablauf der zwei Jahre, von heute an, abzugeben. Es ist ihnen verboten Waffen zu tragen oder in den Sold einer Garde einzutreten. Sollten sie nachweislich nicht jede Arbeit ausführen, die ihnen angetragen wird, verlängert sich der Zeitraum der Zwangsarbeit um ein weiteres Jahr. Desweiteren wird Gernod aufgrund seiner Unbelherbarkeit für einen Tag lang die Narrenkappe tragen. Ein jeder Mann darf ihn in dieser Zeit verspotten.Sollten die beiden Verurteilten die Grafschaft Ludwigstein verlassen, gilt dieses als Schuldeingeständnis und wird mit dem Tode bestraft. Im Auftrage von König Rhavin Ordos Gerichtsurteil ausgesprochen von Ritter Langoras ---- zurück zu [[LudwigsteinerBekanntmachungen]] oder zurück zu [[Ludwigstein]]
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