KonstitutioRegnorum

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> Diese Gesetze sind, wie ja auch da steht, im Jahre 6 nach York aufgeschrieben worden. Das war kurz nach der Achillschen Meuchelaktion, also bereits in der Endphase Derakalls Herrschaft.
> Vorher gab es bereits eine "Konstitutio Regnorum", die hier aufgeführte Version ist eine Berabeitung dieser ersten Version.
> Wenn ich Zeit habe, füge ich die ursprüngliche Version hier ein... (Lloyd, 4.10.2011)


Das derakallsche Recht

(Brötchen 11.02.03)

Dieses Gesetz wurde von König Derakall zu seiner Zeit erlassen um das Reich Larhgo zu lenken und zu leiten.

   Diese Gesetze sind, wie ja auch da steht, im Jahre 6 nach York aufgeschrieben worden. Das war kurz nach der Achillschen Meuchelaktion, also bereits in der Endphase Derakalls Herrschaft. Vorher gab es bereits eine “Konstitutio Regnorum”, die hier aufgeführte Version ist eine Berabeitung dieser ersten Version. Wenn ich Zeit habe, füge ich die ursprüngliche Version hier ein… (Lloyd, 4.10.2011)

Konstitutio Regnorum

nach dem Reichstag zu Bevern im Jahre 6 nY

Die hoechsten, edelsten und weisesten Maenner Larhgos, allen voran Koenig Derakall von Larhgo, gaben dem Reiche Larhgo auf dem Reichstag zu Bevern im Jahre 6 nach York eine neue Verfassung. Auf dieser Verfassung ruht der Segen der Goetter und sie wird aufrechterhalten und verteidigt von der Elite des larhgotischen Reiches.

Praeambel

Das Reich Larhgo wird von seinem Koenig regiert. Der Koenig ist allein den Goettern verantwortlich und steht somit ueber dem Gesetz. Der Koenig hat eine allumfassende Kompetenz inne. Der Koenig ist dazu angehalten, den Rat seiner treuesten und vornehmsten Untergebenen einzuholen.

Kapitularien

Die Staatsreligion

Staatsreligion ist der Glaube an die Goetterfamilie Larhgos, welche sich zusammensetzt aus Cron, Lorgum, Irrshin und Alina, wobei Ishtar geaechtet ist, seine Priester und Anhaenger als Staatsfeinde gelten und zu vernichten sind. Alle anderen Religionen, die in Larhgo fremd sind, werden vom Konzil ueberprueft. Das weitere Vorgehen regelt das Konzil.

Das Konzil

Das Konzil setzt sich aus Vertretern der larhgotischen Staatsreligion zusammen, vornehmlich aus der Priesterschaft. In religioesen Fragen hat das Konzil die vom Koenig uebertragene Kompetenz, was auch die Gerichtsbarkeit beinhaltet. Der Koenig bestimmt den Vorsitz des Konzils, alles weitere regelt das Konzil selber. Die Massgaben des Konzils haben Gesetzescharakter.

Das Ministerium

Das Ministerium Larhgos ist ein Organ, welches eine bindende Funktion zwischen der Obrigkeit und dem Volk darstellt. Es nimmt verwaltende Aufgaben wahr. Ausserdem ist dem Ministerium die Koenigliche Schule Larhgos unterstellt. Die Schule ist eine freie, sich selbst tragende Einrichtung und steht jedem Larhgoten offen. Das Ministerium entscheidet, wer die larhgotischen Buergerrechte inne hat und wer nicht. Der Koenig bestimmt den Minister, alles weitere regelt das Ministerium selber. Die Massgaben des Ministeriums haben Gesetzescharakter.

Die Reichsversammlung

Die Reichsversammlung tritt zusammen, wenn mehr als zwei Mitglieder der Reichsversammlung einen Reichstag einberufen. Jedoch muss der Koenig anwesend sein, will die Reichsversammlung beschlussfaehig sein. Sie kann Gesetze erlassen, Strafen verhaengen, den Krieg ausrufen oder dem Koenig zu seinem Vorgehen raten. Bei allen Dingen hat der Koenig ein Vetorecht. Der Reichsversammlung gehoeren an: Die Grafen Larhgos, die Reichsritterschaft, die Priesterschaft Larhgos, sowie alle Vertreter von Gruppen, deren Antrag auf Mitgliedschaft in der Reichsversammlung von dieser positiv beschieden wurde.

Die Gerichtsbarkeit

Blutrache oder Fehden sind untersagt. Klagen muessen der ordentlichen Gerichtsbarkeit vorgetragen werden. Einzig gueltige Gerichtsbarkeit im Koenigreich Larhgo ist der Koenig und sind die Grafen. In den Faellen, die Larhgo als Ganzes oder koenigliche Belange betreffen, ist allein der Koenig und die Reichsritterschaft kompetent. Ueber Reichsritter und Grafen haelt ausschliesslich der Koenig Gericht. Ohne spezifisches Urteil darf nur gegen Personen oder Gruppen vorgegangen werden, die von der Obrigkeit genannt worden sind, wie unter anderem alle finsteren Kreaturen und Orks. Personen, die nicht im Besitz der larhgotischen Buergerrechte sind, haben kein Anrecht darauf, vor Gericht gehoert zu werden. Sie benoetigen einen Fuersprecher mit den larhgotischen Buergerrechten.

Das Lehnswesen

Das Koenigreich Larhgo ist in Grafschaften aufgegliedert. Jeder Graf ist allein und unmittelbar dem Koenig von Larhgo hoerig, der Graf ist Lehnsmann und Vasall, der Koenig Lehnsherr. Die Aufgaben der Grafen seien folgende: Das Einbringen von Steuern von allen Personen, die durch ihr Gewerbe Muenzen oder Naturalien verdienen. Die Hoehe der Steuern liege zwischen dem fuenften und dem zehnten Teil des jeweiligen Besitzes, ob Naturalien oder Muenzen. Von allen in der Grafschaft gesammelten Steuern eines Monates wird der zehnte Teil dessen vom koeniglichen Schatzmeister eingezogen und dem Koenig von Larhgo zugefuehrt.

Die Reichsritterschaft

Nur der Koenig Larhgos ernennt und entlaesst Reichsritter, die auf die Krone eingeschworen sind. Ihnen obliegt die Ueberwachung und die Fuehrung des larhgotischen Heeres und der Flotte. Geht es um Fragen, welche das Koenigreich Larhgo als Ganzes betreffen oder die Belange und Interessen des Koenigs tangieren, so haben die Reichsritter Kompetenzen, die ueber denen der Grafen liegen.

Die Akademie der arkanen Kuenste

Die Akademie der arkanen Kuenste hat zu ueberwachen und einzuschaetzen, was Schwarze Magie ist und welche Zauberer diese anwenden. Der Gebrauch von Schwarzer Magie ist verboten und wird auf jeden Fall mit dem Tode bestraft. Jegliche Ritualmagie, besonders solche, die aus dem Gebiet der Daemonologie stammt, bedarf der vorherigen Zustimmung der Akademie. Zuwiderhandlungen werden mit dem Tode bestraft. Der Leiter der Akademie, der Episkop, hat auf magischem Gebiet die vom Koenig uebertragene Kompetenz, was auch die Gerichtsbarkeit auf diesem Gebiet anbelangt. Der Koenig ernennt den Episkop. Seinen Weisungen ist Folge zu leisten.

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