FB-Postordnung

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> (In den Drachenlanden haben die Boten eine eigene Preisliste).


Postordnung

Die Frosthierer Boten sind eine Eidgenossenschaft von Kourieren aus dem Königreich Larhgo. Sie haben sich durch Schwur verpflichtet, das Postgeheimnis und strenge Neutralität zu wahren. Ihr Zeichen ist eine goldenen Krone und ein Posthorn auf blauem Grund. Man erkennt sie an blauen Röcken und gelben Federn am Hut.

Bezeichnung

Absender und Empfänger einer Sendung sollen mit Namen, Beruf und Lager angegeben sein! Wappen oder Gezeltenummern nützen einer hurtigen Zustellung.

Freimarken

FB-Freimarken.jpg

Diese Papyrstücke sind einem Siegel gleich auf Sendungen aller Art aufzukleben, um anzuzeigen, daß der Botenlohn beglichen wurde. Durch einen Stempel oder ein aufgemaltes Kreuz werden sie entwertet. Die Marken können bei der Hauptpost in der Stadt, den Boten selbst oder bei Hülfspoststellen in den Lagern, erstanden werden. Sendungen werden dort in aufgestellten Säcken mit dem Wappen der Boten gesammelt.

Wer Freimarken der Frosthierer Boten fälscht wird verprügelt, geteert und gefedert.

Es gibt Sonder-Freimarken zu Ehren des jeweils herrschenden Drachen in den Drachenlanden zu erwerben.

Botenlohn

Brief: 1 Kupferling. Päcklein, Säckchen oder Bündel: 2-3 Kupferlinge

Sonderdienste

Schwere Kiste, Sack oder Fass: 1-2 Silberlinge

Proklamation, Huldigung oder Schmährede: 5 Kupferlinge

Heroldsgesandschaft mit Horn und Fahnen: 5 Kupferlinge pro Bote

Bewaffnete Eskorte: 5 Kupferlinge pro Bewaffnetem

Andere Wünsche versuchen wir umzusetzen.

Die Sonderdienste müssen bei einem Boten oder bei der Hauptpost angemeldet werden.

--Markwardt von den Frosthierer Boten (JN)

(In den Drachenlanden haben die Boten eine eigene Preisliste).


Der Diensteid der Frosthierer Boten

Ich schwöre, mir anvertraute Sendungen nicht zu öffnen. Geheimnisse, von denen ich dennoch Kunde erhalte, werde ich nicht weitergeben. Frankierte Sendungen werden ohne Ansehen des Absenders oder des Empfänger nach bestem Können bestellt.

Handlungen wider den Boten

Wer wider den Boten handelt, soll seine Post selbst abholen müssen. An der Hauptpost darf er – bei Wohlverhalten – seine Post aufgeben und abholen. Wird die Tat gesühnt soll auch wieder ordentlich zugestellt werden.


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